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Teilnahmevoraussetzung für öffentliche Ausschreibungen

Das D.P.R. vom 30.10.2013 (veröffentlicht im Gesetzesblatt Nr. 280 vom 29.11.2013, in Kraft getreten am 14.12.2013), hat in Anlehnung an ein Gutachten des Staatrates vom 26.06.2013 durch die Entscheidung Nr. 3014, folgende Artikel des D.P.R Nr. 207/10 abgeschafft: Art. 109, Abs. 2, Art. 107, Abs. 2 und Art. 85, Abs. 1, Bst. b), Nr. 2) und 3). 

Die wichtigste Folgerung ist die Löschung der sog. SIOS Kategorien ("super-fachmännische" Kategorien) und die Notwendigkeit der Qualifikation auch für die sogenannten ausgliederbaren Kategorien mit zwingend vorgeschriebener Qualifikation. D.h., kurz gesagt, der Bieter mit der Qualifikation für die vorherrschende Kategorie kann auch ohne die Qualifikation für die ausgeschriebenen Kategorien teilnehmen, aber nur wenn der Betrag für die Qualifikation für die vorwiegende Kategorie ausreicht, um den Gesamtbetrag der Arbeiten abzudecken.

Leider ist es so, dass schon sehr bald eine weitere Neuerung durch den Gesetzgeber zu erwarten ist. In diesem Fall wird umgehend eine Aktualisierung erfolgen.

MM