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10% (20%) Anzahlung auf öffentliche Bauaufträge (folgt auf die News vom 20.01.2015 und vom 03.09.2013)

10% (20%) Anzahlung auf öffentliche Bauaufträge (folgt auf die News vom 20.01.2015 und vom 03.09.2013)

  Mit dem Gesetz Nr. 11 vom 27. Februar 2015 wurde das Gesetzesdekret Nr. 192 vom 31.12.2014 (Milleproroghe), mit Änderungen, in ein Gesetz umgwandelt. Dadurch wird die Gesetzesnorm  laut Art. 26-ter des Gesetztesdekrets Nr. 69 vom 21. Juni 2013, umgewandelt durch das Gesetz Nr. 98 vom 9. August 2013,  bezüglich der Anzahlung von 10 % auf öffentliche Bauaufträge bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. Außerdem ist die Vorauszahlung ab dem 01.03.2015 und begrenzt auf das Jahr 2015 auf 20 % erhöht worden. (in Kraft seit 01.03.2015)

  Die besonderen Vertragsbedingungen wurden bereits an diese Neuerung angepasst und veröffentlicht.

AW