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Die AOV stellt die Vorlagen für die Teilnahmeanträge in Anbetracht der Vereinfachungen vom Art. 23 bis des LG Nr. 17/1993 zur Verfügung

Um die Erklärung zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren für die Wirtschaftsteilnehmer einfacher zu gestalten und um Missverständnisse auszuräumen, welche aus der doppelten „Erklärung zur Teilnahme „ (Anlage A und Anlage A1) entstanden sind, hat die Agentur für die öffentlichen Verträge neue Vorlagen ausgearbeitet. Bei den Ausschreibungsbekanntmachungen, die ab 22.03.2015 veröffentlicht werden, brauchen die Wirtschaftsteilnehmer, die an Ausschreibungsverfahren über das telematische System der Provinz teilnehmen wollen, nicht mehr zwei „Erklärungen zur Teilnahme" ausfüllen.

Die Anlage A, welche vom System generiert wird, ist um Einiges vereinfacht worden; der Wirtschaftsteilnehmer hat nur mehr die Pflicht, die Anagrafischen Daten einzutragen. Die Eingabe dieser Daten in den neuen „schlanken" Online-Vordruck ist notwendig, damit das Informationsystem richtig funktionieren kann

Die Anlage A, welche vom System generiert wird, ist um Einiges vereinfacht worden; der Wirtschaftsteilnehmer hat nur mehr die Pflicht, die Anagrafischen Daten einzutragen. Die Eingabe dieser Daten in den neuen „schlanken" Online-Vordruck ist notwendig, damit das Informationsystem richtig funktionieren kann.

Wie bekannt ist, sieht der mit LG vom 26. September 2014, Nr. 8, eingeführte Art. 23 bis des LG vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, (siehe LG 17/1993) für die Vergabestellen die Möglichkeit vor, ein vereinfachtes Verfahren im Sinne des Art. 56 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L94 vom 28. März 2014, Seite 65 (siehe Richtlinie 24/2014/UE), durchzuführen.

Aufgrund der Notwendigkeit der Vereinfachung, hat die Agentur für die öffentlichen Verträge, eine Serie von vereinfachten Vorlagen ausgearbeitet, welche z. B. nicht mehr die Erklärungen laut Art. 38 GVD vom 12. April 2006, Nr. 163 und eine Anzahl von etwaig möglichen Unterlagen enthalten. Es ist nur mehr ein einziges Dokument (Anlage 1) obligatorisch vorgesehen.

. Übersichtstabelle - Teilnahmeerklärungen am Ausschreibungsverfahren

  

  

  

  

WIRTSCHAFTSTEILNEHMER

  

 

 

ANLAGE A1

Teilnahmeerklärung

  

 

ANLAGE A1bis

Teilnahmeerklärung des auftraggebenden Unternehmens

 

 

ANLAGE A1 ter

Teilnahmerklärung des Hilfsunternehmens

 

 

 

Einzelunternehmen

 

 

 

 

eines

 

 

 

/

 

 

 

falls zutreffend

 

 

Bietergemeinschaft oder gewöhnliches Bieterkonsortium:

Einzelunternehmen + Einzelunternehmen

 

 

 

 

 

eines für das federführende Unternehmen

 

 

 

 

eines für jedes auftraggebende Unternehmen

 

 

 

 

falls zutreffend

 

 

 

Ständige Konsortien (Art. 34, Buchstabe c,

GVD Nr. 163/2006) oder Arbeits- und Produkitonsgenosenschaft (Art. 34, Buchstabe b) alleine

 

 

 

 

eines für das Bieterkonsortium

 

 

 

 

eines für jedes ausführende

Unternehmen

 

 

 

 

falls zutreffend

Die ANLAGE A1 quater - Teilnahmeerklärung der Planer - ist nur für ein integriertes Verfahren vorgesehen, für die Teilnahmeerklärung der angegebenen oder mitbietenden Planer

Das neue vereinfachte System der Anlagen A1, wenn von den Vergabestellen korrekt angewandt, ermöglicht es, ein Ausschreibungsverfahren im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften, abzuwickeln.

Es wird präzisiert, dass das vorgenannte System der Anlagen A1 die jeweiligen von der Agentur zur Verfügung gestellten Ausschreibungsbedingungen ergänzt und es wird nahegelegt, diese gemeinsam zu verwenden; allerdings ist die Verwendung der Unterlagen für die Vergabestellen nicht bindend.

Sollten Vergabestellen eine andere Verfahrensweise anwenden, müssen diese die entsprechenden übereinstimmenden Vorlagen bereitstellen.

Die neuen Vorlagen sind gemäß der Vorgaben der Standartbekanntmachungen für den Sektor der Arbeiten und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der ANAC 1/2015 von der Agentur ausgearbeitet worden.

 

AW