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Landesgesetz vom 17. Dezember 2015, Nr. 16 - Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe

Die von der Agentur zur Verfügung gestellten Vordrucke werden infolge des Inkrafttretens des Landesgesetzes Nr. 16/2015 derzeit überarbeitet.

Wir teilen mit, dass sobald als möglich ein "Vademekum" zur Auslegung des genannten Gesetzes zur Verfügung gestellt werden wird und dass ab März 2016 Weiterbildungsseminare angeboten werden.

 

AW