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Drei Durchführungsbestimmungen zum Landesvergabegesetz (16/2015) online

  • Kriterien für den automatischen Ausschluss ungewöhnlich niedriger Angebote bei Verfahren für die Vergabe von Architektur und Ingenieurleistungen.
  • Qualitätskriterien für die Beschäftigung von Lehrlingen bei der Vergabe von Aufträgen
  • Anwendungsrichtlinie für Art. 36 Abs. 2 desLandesgesetzes vom 17.12.2015 Nr. 16 i.g.F. – endgültige Kaution für die Vorlage von Vorschlägen bei öffentlich privaten Partnerschaften (ÖPP)

Siehe: http://www.provinz.bz.it/aov/965.asp

AW