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Online-Befragung: Sozialklauseln

Die AOV veröffentlicht hiermit eine Auflistung von Sozialklauseln, wobei ein Meinungsaustausch mit den Vergabestellen vorgesehen ist.

Besagte Klauseln verfolgen die Zielsetzung, im Rahmen öffentlicher Auftragsvergaben nicht intellektueller Natur sowie Konzessionen - wobei besonderes Augenmerk auf Aufträge mit hoher Intensität an Arbeitskraft gerichtet werden muss -, Stabilität in der Beschäftigung des lohnabhängigen Personals sicherzustellen.

Gemäß Art. 36 , Absatz 1 des GvD Nr. 50/2016 sind Sozialklauseln bei Vergaben über der EU Schwelle verpflichtend, bei Vergaben unter der Schwelle hingegen auf freiwilliger Basis einzubauen.

Auf Ebene der Auschreibungsunterlagen sind letztere jeweils in die Artikel 30 der besonderen Vergabebedingungen (Arbeiten) und 22 der Vertragsvorlage, besonderer Teil (Dienstleistungen), einzufügen.

Um eine konstruktive Zusammenarbeit und einen angemessenen Austausch zum Thema zu gewährleisten, wird allen Interessierten die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb Mittwoch, dem 28.06.2017, Anmerkungen oder Vorschläge zum Inhalt der Dokumente zu übermitteln, wobei die institutionelle Adresse der AOV agenturauftraege@provinz.bz.it) verwendet werden soll.

AW