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Neue Leitlinien

Die Landesregierung hat folgende Anwendungsrichtlinien erlassen:

  • Neue Anwendungsrichtlinie betreffend die provisorische Sicherheit für die Teilnahme an Vergabeverfahren und die Sicherheiten betreffend die Phase der Ausführung der Vergabeverträge: Angesichts der großen Zahl von Auskunftsersuchen, die durch die Anwendungsrichtlinie Nr. 744 vom 11. Juli 2017 ausgelöst wurden, hat die Landesregierung als notwendig erachtet, die Regelung der provisorischen und jene der endgültigen Sicherheit in einem einheitlichen Dokument zusammenzuführen, und somit für die Wirtschaftsteilnehmer als auch für die Vergabestellen mehr Klarheit zu schaffen;
  • Anwendungsrichtlinie betreffend die Formeln für die Berechnung der ungewöhnlich niedrigen Angebote sowie des automatischen Ausschlusses: Die Landesregierung beabsichtigt die notwendigen Parameter für die Berechnung der Schwelle der ungewöhnlich niedrigen Angebote in Bezug auf Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge bereitzustellen, mit Ausnahme von Dienstleistungen im Bereich Architektur und Ingenieurwesen im EU Unterschwellenbereich laut Kapitel V des Landesgesetzes Nr. 16/2015.
  • Neue Anwendungsrichtlinie für Ausschreibungen von technischen Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen: die Landesregierung hat die vorhergehende Anwendungsrichtlinie vom 13. Juni 2017, Nr. 613, überarbeitet und verschiedene Neuerungen eingeführt, mit denen KMUs die Teilnahme an Vergabeverfahren und jungen Technikern der Eintritt in den Dienstleistungsmarkt erleichtert wird. Im Speziellen betreffen die Neuerungen die für Dienstleistungen geringen Umfangs verlangten technisch-beruflichen Anforderungen, die vereinfachten Verfahren im EU Unterschwellenbereich und die Zuschlagskriterien. 

Die Leitlinien sind abrufbar unter: http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/durchfuehrungsbestimmungen-landesgesetze-leitlinien-anac.asp. Die Leitlinien werden im Amtsblatt der Region vom 16.08.2018, Nr. 33, veröffentlicht.

mb