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Richtpreisverzeichnis 2019 - Anpassung Vorlagen

Richtpreisverzeichnis 2019 - Anpassung Vorlagen

Mit Beschluss LR Nr. 1289 vom 11/12/2018 - welcher im Amtsblatt der Region vom Nr. 3, Beiblatt 2, veröffentlicht ist - wurde das Richtpreisverzeichnis 2019 Hochbauarbeiten/Tiefbau genehmigt. Hinsichtlich des Anteils der betriebsinternen Sicherheitskosten (ex lege) wurde der Prozentsatz von 0,6% eingeführt.

Ausschreibungstechnisch ändert sich im Bausektor dadurch folgendes: Bezugnehmend auf die betriebsinternen Sicherheitskosten gemäß Art. 95 Absatz 10 des GvD Nr. 50/2016 wurde der bislang vorgesehene Fixprozentsatz von 1%, welcher in Ermangelung einer anderslautenden Erklärung durch den Bieter auf sämtliche Einheitspreise anzuwenden ist, mit dem Wert von 0,6% ersetzt. Bei Projekten, welche auf Basis des Richtpreisverzeichnisses 2019 erarbeitet wurden, ist im Zuge der jeweiligen Ausschreibung seitens der Vergabestelle in den Ausschreibungsbedingungen und Anlagen somit der fixe Prozentsatz von 0,6%vorzusehen. Basiert das Projekt hingegen auf ein Richtpreisverzeichnis der vorangehenden Jahre, ist weiterhin der Wert von 1% vorzusehen.

In die Ausschreibungsbedingungen sowie auch die Anlagen A1 und A1 bis wurde die entsprechende Option mit Hinweisen eingefügt. Die Vergabestellen sind somit angehalten, in oben genannten Vorlagen den jeweils korrekten Fix -Prozentsatz von Fall zu Fall, d.h. je nach angewandtem Richtpreisverzeichnis, anzugeben.

http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/ausschreibungsunterlagen/ausschreibungsbedingungen-anlagen.asp

SV