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Genehmigung des neuen Dekrets der AOV Nr. 5 vom 16.01.2019 betreffend die Abweichungen vom Ausschreibungsmodell der ANAC

In Ergänzung zum vorhergehenden Dekret der AOV Nr. 10 vom 10.02.2018, hat das neue Dekret der AOV Nr. 5 vom 16.01.2019 die Thematiken der homogenen Leistungen im Rahmen der Bestimmungen nach Art. 105, Absatz 6 des GvD Nr. 50/2016, des erforderlichen Unterauftrages und des Untersuchungsbeistandes im Falle der nicht geschuldeten provisorischen Sicherheit, geregelt.

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