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Anpassung der Ausschreibungsbedingungen in der Sektion betreffend Zahlung zugunsten der ANAC

In einer Mitteilung vom 11.11.19 macht ANAC auf eine Änderung der Zahlungsmodalitäten aufmerksam.

Die Ausschreibungsbedingungen wurden in der jeweiligen Sektion angepasst (siehe Anlage mit farblich hervorgehobenen Änderungen).

Was laufende Ausschreibungsverfahren anbelangt, empfehlen wir den Vergabestellen, die Wirtschaftsteilnehmer zu benachrichtigen. Dies gilt auch für vor dem 11.11.19 veröffentlichte Verfahren, zumal die einstigen Zahlungsmodalitäten nicht mehr gültig sind bzw. auch nicht mehr funktionieren könnten.

Sollte ein Bieter auf eine nicht (mehr) korrekte Zahlungsmodalität zurückgreifen, kann der Mangel im Wege eines Untersuchungsbeistandes behoben werden.

SV