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Anleitungen für Vergabestellen bei der Vorbereitung von Ausschreibungen während der Notfallsituation durch den COVID-19-Virus

Den Vergabestellen wird angesichts der anhaltenden Notfallsituation durch die Verbreitung des COVID-19-Virus empfohlen, Ausschreibungsverfahren so zu erstellen, dass unnötiger und überflüssiger  bürokratischer Aufwand, durch den die Teilnahme letztendlich erschwert wird, vermieden wird.Insbesondere werden die Vergabestellen dazu aufgefordert, vor allem bei Verfahren, die nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebotes zugeteilt werden sollen, von einer Reihe von (dem Angebot beizufügenden) Dokumenten abzusehen, welche nicht unbedingt für die Bewertung der Qualität der Angebote erforderlich sind.Diese Maßnahmen erscheinen aus zwei Gründen notwendig: einerseits erhalten die Unternehmen so die Möglichkeit, in Zeiten extremer organisatorischer Schwierigkeiten an Ausschreibungen teilzunehmen, andererseits kann so der systematische Rückgriff auf  Fristenaufschübe für die Angebotseinreichung wegen der objektiven Unmöglichkeit (für Teilnahmegewillte), die umfangreichen Unterlagen für die Angebote vorzulegen, vermieden werden.

SV