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Eintragung in das Verzeichnis der Qualifizierten Vergabestellen

Es wird daran erinnert, dass sich die Vergabestellen in das Landesverzeichnis der Qualifizierten Vergabestellen eintragen müssen. Eine Vergabestelle kann sich jederzeit (auch nach dem 1.7.2020) in das Verzeichnis eintragen, aber ab 1. Juli 2020 ist für nicht qualifizierte Vergabestellen nur mehr eine eingeschränkte autonome Beschaffungstätigkeit möglich.

Zudem wird mitgeteilt, dass die Anmeldefrist für die im Herbst 2020 beginnende Ausbildung für EVV durch die Universität Innsbruck bis zum 10. Juli verlängert wurde.

SV