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AKTUALISIERUNG DER AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN UND ANLAGEN

Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Ausschreibungsbedingungen sowohl für Bauleistungen als auch für Dienstleistungen (einschließlich Dienstleistungen Architektur und Ingenieurwesen) und Lieferungen sowie für Vergaben an Sozialgenossenschaften des Typs B geändert wurden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die aktualisierte Version der Ausschreibungsbedingungen erst ab dem 1. Januar 2021 verwendet werden kann.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen:

(a) Wiedereinführung der Verpflichtung, bei Ausschreibungen mit einem Betrag von mehr als 150.000 € den Beitrag zugunsten der ANAC einzuzahlen, der derzeit (bis zum 31.12.2020) durch Artikel 65 des „Decreto Rilancio“ ausgesetzt ist;

b) Erstellung einer neuen Anlage „Erklärung zur Entrichtung der Stempelsteuer", was dazu geführt hat, dass einige Teile der Ausschreibungsbedingungen überarbeitet werden mussten;

c) in den Ausschreibungsbedingungen für Dienstleistungen und Lieferungen wurde die Anlage "Übersichtstabelle Teilnahmeerklärungen" hinzugefügt und wird im Abschnitt " Ausschreibungsbedingungen und Anlagen" zusammen mit den aktualisierten Ausschreibungsbedingungen veröffentlicht.

Um das Lesen der Änderungen zu erleichtern, wird eine Version, die die vorgenommenen Änderungen gelb markiert enthält, nur zur Ansicht zur Verfügung gestellt.

Die Dokumente ohne Markierungen, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind im Abschnitt "Unsere Dienste" - "Ausschreibungsunterlagen" - "Ausschreibungsbedingungen und Anlagen" unter folgendem Link verfügbar:

 

http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/ausschreibungsunterlagen/ausschreibungsbedingungen-anlagen.asp

SV