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Aktualisierung der Integritätsvereinbarung im Bereich der öffentlichen Verträge für die Vergabestellen der Landesverwaltung

Als Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen der Landesverwaltung und der AOV, wurde der Beschluss der Landesregierung Nr. 970 vom 23.11.2021, welche eine aktualisierte Auflage der Integritätsvereinbarung im Bereich der öffentlichen Verträge für die Vergabestellen der Landesverwaltung einführt, veröffentlicht.

Die Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge hat mit dem Dekret Nr. 37 vom 24.11.2021 die gegenständliche Integritätsvereinbarung genehmigt und wird dieselbe ab 25.11.2021 in allen von der AOV eingeleiteten Vergabeverfahren anwenden.

SV