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Neue EU-Schwellenwerte für 2022 - 2023

Wir weisen darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2022 die neuen EU-Schwellenwerte nach der Abänderung der Richtlinien 23, 24 und 25 von 2014 in Kraft treten werden.

Die neuen Schwellenwerte lauten wie folgt:

  • Konzessionen = 5.382.000 Euro
  • Bauarbeiten = 5.382.000 Euro
  • Von zentralen Regierungsbehörden vergebene Dienstleistungen und Lieferungen = 140.000 Euro
  • Dienstleistungen und Lieferungen in ordentlichen Sektoren = 215.000 Euro
  • Dienstleistungen und Lieferungen in besonderen Sektoren = 431.000 Euro

SV