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AKTUALISIERUNG DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN - NEUE RECHTSVORSCHRIFTEN DURCH DAS EUROPÄISCHE GESETZ NR. 238/2021 UND NACH DER ERKLÄRUNG DER VERFASSUNGSRECHTLICHEN UNZULÄSSIGKEIT DER G Nr. 3/2020 (LEX COVID)

Es wird darauf hingewiesen, dass die Besonderen Vertragsbedingunen für die Vergabe von Bauarbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen aktualisiert worden sind:

Abänderungen infolge des Europäischen Gesetzes Nr. 238/2021:

Das Europäische Gesetz Nr. 238 vom 23. Dezember 2021 (zur Festlegung der Bestimmungen, die der italienische Staat zur Erfüllung der sich aus seiner Mitgliedschaft in der Europäischen Union ergebenden Verpflichtungen erlässt) wurde am 17. Januar veröffentlicht (Allgemeine Reihe Nr. 12 der EU) und enthält in Artikel 10 eine Bestimmung, die einige wichtige Änderungen im Bereich der öffentlichen Aufträge vorsieht.

 

Das Gesetz tritt morgen am 01. Februar 2022 in Kraft und und gemäß Absatz 5 des zitierten Artikels 10 gelten sämtliche Änderungen, die öffentliche Aufträge betreffen, nur für Verfahren, die nach diesem Datum eingeleitet werden

 

Die Abänderungen der Besonderen Vertragsbedinungen – Teil I betreffen insbesondere: 

-          Abschaffung von Absatz 4, Buchst. a) des Art. 105 GvD Nr. 50/2016 im Bereich des Unterauftrages;

-          Einführung der Absätze von 1-bis bis 1-septies des Art. 113 GvD Nr. 50/2016 im Bereich der Vorauszahlungen (nur für Vergaben von Bauaufträgen)

 

Änderungen aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofes Nr. 23/2022.

Mit dem Urteil in der vorliegenden Rechtssache werden die Artikel 13, Absätze 1, 14, 16, 17, 18, 19 und 22 des Landesgesetzes Nr. 3 vom 16. April 2020 (sog. lex covid) für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil hat sofortige Wirkung.

 

Die Änderungen der besonderen Vertragsbedingungen – Teil I und II betreffen insbesondere:   

-          den Art. 19 des LG Nr. 3/2020 betreffend die Preisvorauszahlung

-          den Art. 18 des LG Nr. 3/2020 betreffend die Vertragsausführung und Zahlungen (Material bei der Arbeit)

 

Um die Lektüre der oben angeführten Änderungen zu erleichtern, wird - nur zur Ansicht - eine Fassung zur Verfügung gestellt, die die angebrachten Änderungen, in gelber Farbe hervorgehoben, enthält.

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Die Dokumente ohne Markierungen, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind im Abschnitt "Unsere Dienste" - "Vertragsunterlagen" unter folgendem Link verfügbar:

Vertragsunterlagen | Ausschreibungen | Autonome Provinz Bozen - Südtirol

SV