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BERICHTIGUNG DES MINISTERIALERDEKRETS ZUR PROZENTUELLEN ERHEBUNG DES ANSTIEGES DER KOSTEN FÜR BAUMATERIALIEN

Unter Bezugnahme auf die am 25.11.2021 veröffentlichte news teilen wir Ihnen mit, dass das Dekret des MIMS vom 07. Dezember 2021 im Amtsblatt Nr. 294 vom 11. Dezember 2021 veröffentlicht wurde, das folgendes enthält: "Berichtigung der Anlagen 1 und 2 der Verordnung vom 11. November 2021 betreffend: "Feststellung von prozentualen Veränderungen nach oben oder unten von mehr als 8 Prozent, die in der ersten Hälfte des Jahres 2021 bei den einzelnen Preisen der wichtigsten Baumaterialien auftreten".

Nach einer Reihe von Berichten und Kontrollen stellte das Ministerium fest, dass der Preis für das Material "Sphärogussrohre für Aquädukte" fälschlicherweise fälschlicherweise mit 23,61 Euro anstelle des korrekten Preises von 2,361 Euro angegeben war, und berichtigte ihn entsprechend.

Frist von 15 Tagen

Die 15-tägige Frist für die Einreichung von Entschädigungsanträgen wird nicht verlängert, sondern bleibt auf den ursprünglichen Termin vom 08. Dezember festgelegt.

Frist für die Einreichung von Anträgen auf Zugang zum Fonds

Die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Inanspruchnahme des Preisanpassungsfonds durch die Verwaltungen ist ebenfalls unverändert geblieben, und zwar bis zum 22. Januar.

Die zur Entschädigung verpflichteten Vergabestellen werden aufgefordert, in der Abwicklungsphase die entsprechenden Kontrollen vorzunehmen.

SV