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Genehmigung der Richtlinie im Bereich der öffentlich-privaten Partnerschaften

Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung mit Beschluss Nr. 90 vom 08.02.2022 die Richtlinie für die Einreichung und die Bewertung eines Vorschlags für Projektfinanzierung auf private Initiative in Zuständigkeit der Landesverwaltung gemäß Artikel 183, Absatz 15 des GvD Nr. 50/2016 mit gleichzeitiger Aufhebung der Beschlüsse Nr. 813/2018 und Nr. 1170/2018 genehmigt hat.

 

Der Text des neuen Beschlusses ist unter folgendem Link zu finden:

 

https://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/durchfuehrungsbestimmungen-landesgesetze-leitlinien-anac.asp

SV