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PNRR-Aufträge von Gemeinden, welche keine Provinzhauptstädte sind - Anmerkung des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen

Es wird darauf hingewiesen, dass das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, mit einer Anmerkung vom 06.04.2022, die Anwendbarkeit der Bestimmungen zur Qualifikation der Vergabestellen der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (Art. 6/bis L.G. 16/2015 und Beschluss der Landesregierung vom 29. März 2022, Nr. 198) anerkannt hat. Daraus folgt, dass Artikel 52 des Gesetzes 108/2021 für alle öffentlichen Aufträge im Interessenbereich des Landes, die mit Mitteln des PNRR oder des PNC finanziert werden, nicht gilt.

Dies gilt für den Fall, dass die Vergabestelle tatsächlich qualifiziert ist.

Der Vollständigkeit halber finden Sie im Anhang die Antwort des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen.

SV