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AKTUALISIERUNG DES VADEMEKUM FÜR DIREKTVERGABEN UNTER 150.000 € VON ARBEITEN, DIENSTLEISTUNGEN UND LIEFERUNGEN

Es wird bekannt gegeben, dass das Vademekum für Direktvergaben aufgrund der Änderungen durch Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes 120/2020 und Artikel 47 Absatz 1 des Gesetzes 108/2021 aktualisiert wurde. Darüber hinaus wurden einige weitere Ergänzungen vorgenommen.

Die Änderungen betreffen insbesondere: 

-  Anweisungen für Aufträge unter 139.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer: Die Vergabestelle kann auch ohne Konsultation mehrerer Wirtschaftsteilnehmer vorgehen;

-  Angaben betreffend Verfahren, die ganz oder teilweise aus Mitteln des PNRR oder des PNC finanziert werden;

-  die Verpflichtung zur Festlegung der Preisüberprüfungsklausel;

-  das Ausmaß der Preisvorauszahlung;

-  Angaben zur Einschränkung der Vergabe von Unteraufträgen;

-  Angabe eines Beispiels für eine Sozialklausel zum Schutz der Beschäftigungsstabilität;

-  die Verpflichtung, auch das Bestehen von Consip-Rahmenvereinbarungen oder von der ANAC veröffentlichten Referenzpreisen zu überprüfen.

Zurzeit ist nur die italienische Version des Vademekum verfügbar, die deutsche Version ist in Vorbereitung und wird demnächst auf dieser Website veröffentlicht.

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SV