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KLARSTELLUNG IN BEZUG AUF DIE VERPFLICHTENDE BESCHAFFUNG ÜBER DEN EMS FÜR DIENSTLEISTUNGEN UND LIEFERUNGEN AUCH BEI EINEM WERT UNTER 40.000 EURO

Es wird mitgeteilt, dass Beschaffungen von Dienstleistungen und Lieferungen über den EMS der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol auch bei einem Wert unter 40.000 Euro für die Vergabestellen verpflichtend sind, wenn eine aktive Bekanntmachung im EMS existiert. Diese Auslegung des Art. 38, Abs. 2 des LG Nr. 16/2015 in Verbindung mit dem Art. 21/ter, Abs. 2 des LG Nr. 1/2002 ist auch im  aktualisierten Vademekum „Direktvergaben unter 150.000 € von Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen“ (siehe News vom  31.05.2022) angeführt.

Direktvergaben unter 150.000 € - Vademekum

SV