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AKTUALISIERUNG DER AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN UND DER ANLAGEN A1 - A1bis

Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Ausschreibungsbedingungen und die Anlagen A1 - A1bis aktualisiert worden sind.

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen:

1. In den Ausschreibungsbedingungen:

a) Klarstellung, dass nur ein Muster für denselben Bewertungsgegenstand zulässig ist;

b) Bessere Klärung der Folgen der Anwendung von Artikel 27 Absatz 3, vierter Satz, des L.G. 16/2015;

c) Klarstellungen zum PAGO-PA-System für die Begleichung der vorläufigen Sicherheit

2. In den Anlagen A1 - A1bis:

a) Verbesserte Formulierung der Erklärungen zu Artikel 47 Absatz 3 und 3-bis des Gesetzes 108/2021

Um die Lektüre der oben angeführten Änderungen zu erleichtern, wird - nur zur Ansicht - eine Fassung zur Verfügung gestellt, die die angebrachten Änderungen in gelber Farbe hervorgehoben, enthält.

Die Dokumente ohne Markierungen, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind im Abschnitt "Unsere Dienste" - "Ausschreibungsunterlagen" - "Ausschreibungsbedingungen und Anlagen" unter folgendem Link verfügbar: 

http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/ausschreibungsunterlagen/ausschreibungsbedingungen-anlagen.asp

SV