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Aktualisierung der Ausschreibungsbedingungen für Bauleistungen, Dienstleistungen und Lieferungen und Vademekum zum Untersuchungsbeistand

Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Ausschreibungsbedingungen sowohl für Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen, inkl. Dienstleistungen für Architektur- und Ingenieurwesen, aktualisiert worden sind, in denen die Zulässigkeit des Untersuchungsbeistandes im Falle der Zahlung des ANAC-Beitrags nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote vorgesehen wurde.
Die Rechtsprechung zu diesem Punkt ist seit jeher umstritten, die Agentur hat sich jedoch dafür entschieden, sich an die euro-orientierte These des Staatsrats, Sek. III, Nr. 1175 vom 03.02.2023 zu halten, in der bekräftigt wird, dass im Falle einer verspäteten Zahlung des ANAC-Beitrags der Ausschluss nicht rechtmäßig ist.
Das Vademekum zum Untersuchungsbeistand wurde ebenfalls aktualisiert.

Um die Lektüre der oben angeführten Änderungen zu erleichtern, wird - lediglich zur Ansicht - eine Version zur Verfügung gestellt, die die angebrachten Änderungen an den Ausschreibungsbedingungen und an den Anlagen in gelber Farbe hervorgehoben, enthält.

Für die DAI - Dienstleistungen Architektur- und Ingenieurwesen enthalten die Ausschreibungsbedingungen weitere Änderungen und Ergänzungen, die gelb hervorgehoben sind.

Die Vordrucke ohne Markierungen, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind im Abschnitt "Unsere Dienste" - "Ausschreibungsunterlagen" - "Ausschreibungsbedingungen und Anlagen" unter folgendem Link verfügbar:

http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/ausschreibungsunterlagen/ausschreibungsbedingungen-anlagen.asp

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