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PNRR – Veröffentlichung im Amtsblatt des DM vom 10. Februar 2023 - Fondo Opere Indifferibili 2023

Es wird mitgeteilt, dass im Amtsblatt Nr. 58 vom 9. März 2023 das Dekret des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen betreffend „Bilancio di previsione per l’anno finanziario 2023 e bilancio pluriennale per il triennio 2023-2025. Fondo opere indifferibili 2023veröffentlicht wurde.

Im Dekret werden die Voraussetzungen des ordentlichen Zugangsverfahrens zum Fond (Beginn von unaufschiebbaren Bauarbeiten seitens der Vergabestellen) gemäß Absatz 377 des Haushaltsgesetzes 2023 (G. Nr. 197 vom 29. Dezember 2022) geregelt. Dies um den Beginn, innerhalb vom 31. Dezember 2023, der Vergabeverfahren laut den Zeitplänen der PNRR Projekte, der PNC Projekte oder der anderen Projekte, die mit staatlichen Mitteln finanziert werden, zu gewährleisten.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass im ordentlichen Verfahren die Zugangsanträge zum Fond im ersten Halbjahr ab dem fünften und bis zum fünfundzwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt (d.h. ab dem 14. März und bis zum 3. April 2023) und im zweiten Halbjahr ab dem 16. Juni und bis zum 6. Juli 2023 gestellt werden können.

Das Dekret legt außerdem, bezugnehmend auf das Verfahren der vorab zuzuweisenden Mittel oder vereinfachtes Verfahren, die Modalitäten der Überprüfung des tatsächlich zustehenden Betrages sowie die Modalitäten des Widerrufs des Beitrages seitens der antragsstellenden oder verantwortlichen staatlichen Vergabestellen, bei Nichteinhaltung der Frist für die Einleitung der Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen, fest.

Anbei der Text des Dekrets des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen.

SV