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Aktivierung neue EMS-Bekanntmachungen

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass der Bereich BS-Beschaffungsstrategien der Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge zwei neue Bekanntmachungen ausgearbeitet hat.

Es handelt sich dabei um folgende Bekanntmachungen:

1. EMS für den Hubschrauberdienst für öffentliche Verwaltungen in Südtirol

Hier handelt es sich um eine komplett neue Bekanntmachung, welche als Gegenstand die Hubschrauber Dienstleistungen für öffentliche Verwaltungen in der Provinz Bozen zum Gegenstand hat.

Die Bekanntmachung ging am 21.04.2023 online. Da es sich um eine neue Bekanntmachung sowie um eine komplizierte Materie handelt sind bis dato noch keine Unternehmen eingeschrieben. Wir hoffen, dass sich dies bald ändert.

Eine Bemerkung: die Aktivierung der EMS-Bekanntmachung hat keine Auswirkungen auf die laufenden Verträge, erst nachdem diese zu Ende sein werden, wird man für die neue auf dem EMS zugreifen müssen.

Zur Info: zusätzlich zum Anhang A und dem Zulassungsantrag müssen die Wirtschaftsteilnehmer auch noch ein drittes Dokument, in welchem die Wirtschafsteilnehmer erklären müssen, ob Sie bei Verfahren im Rahmen des PNR/PNC sowie bei Projekten, welche mit den europäischen Struktur- und Investmentfonds finanziert werden, teilnehmen wollen.

2. AOV/BS 02/2023 EMS für „REINIGUNSMATERIALIEN UND -PRODUKTE – 2. AUFLAGE“

Am 08.05.2023 ging die neue Bekanntmachung AOV/BS 02/2023 EMS für „REINIGUNSMATERIALIEN UND -PRODUKTE – 2. AUFLAGE“ online. Zeitgleich verfiel die alte Bekanntmachung, mit dem Namen AOV/BS 02/208 REINIGUNSMATERIALIEN UND -PRODUKTE.

Um weiterhin Produkte in Bezug auf diese Warenkategorien verkaufen zu können, müssen sich die Wirtschaftsteilnehmer für diese neue Bekanntmachung „AOV/BS 02/2023 REINIGUNSMATERIALIEN UND -PRODUKTE – Zweite Auflage“ einschreiben. Die alte Bekanntmachung ist ab dem 08.05.2023 deaktiviert und es ist nicht mehr möglich über diese Bekanntmachung Produkte zu kaufen.

Aus technischen Gründen kann sie aber nicht vom System gelöscht werden, sie wird also leider weiterhin sichtbar sein.

Zur Info: zusätzlich zum Anhang A und dem Zulassungsantrag müssen die Wirtschaftsteilnehmer auch hier ein drittes Dokument, mit Erklärungen in Bezug auf den PNRR/PNC ausfüllen.

In Bezug auf die Produktkategorien im Katalog ist alles beim Alten geblieben. Einzige Änderung auch hier: die Angabe, ob die Wirtschafsteilnehmer auch bei Verfahren im Rahmen des PNRR/PNC teilnehmen wollen, durch ein zusätzliches spezifisches Attribut, welches exklusiv mit Ja oder Nein auszufüllen ist.

Wir möchten Sie bei dieser Gelegenheit auch noch darüber informieren, dass in Kürze zwei weitere Bekanntmachungen veröffe

  • Ankauf von Elektrofahrzeugen, Hybridfahrzeugen, Elektrofahrräder, Aufladestationen und Dienstleistungen zur Ausleihe von Elektrofahrzeugen und Hybridfahrzeugen für die öffentlichen Verwaltungen des Landes Südtirol

  • Innerhalb Juni: Möbel, Einrichtungsgegenstände und Elektrohaushaltsgeräte für die öffentlichen Verwaltungen des Landes Südtirolntlicht werden, und zwar:

Sollten Sie Fragen bzw. Unklarheiten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

SV