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Genehmigung des Dekrets der AOV betreffend die Abweichungen zum "Bando-tipo" ANAC-Nr. 1/2023

Hiermit wird bekannt gegeben, dass mit Dekret der Generaldirektorin der Agentur Nr. 48 vom 18. August 2023 Abweichungen zum "Bando-tipo" ANAC-Nr. 1/2023 (G.Bl. Nr. 163 vom 14. Juli 2023) genehmigt wurden.

Das Abweichungsdekret betrifft folgende Themen:

  • Kosten für Arbeitskräfte und Personal,

  • Konsortien,

  • Stempelsteuer,

  • Angabe der Verfahrensdauer,

  • virtuelle Faszikel des Wirtschaftsteilnehmers (FVOE),

  • ministerielle Leitlinie zur Chancengleichheit, der Generationen- und Geschlechtergleichheit sowie zur Beschäftigungseingliederung von Menschen mit Behinderungen in reservierten Verträgen.

Mit der Genehmigung des Dekrets sollen die Begründungspflichten für Abweichungen vom "Bando-tipo" ANAC-Nr. 1/2023 zugunsten der Vergabestellen unter Verwendung der von der Agentur zur Verfügung gestellten Formulare erfüllt sein.

Dieses Dekret wird auf der Website der Agentur für öffentliche Aufträge - ACP (Ausschreibungsunterlagen/Ausschreibungsbedingungen und Anlagen) und im Amtsblatt der Region veröffentlicht.

SV