Verzeichnis der Kreditkörperschaften und -anstalten regionalen Charakters

Verzeichnis der Kreditkörperschaften und -anstalten regionalen Charakters

Das Sonderstatut der Region Trentino Südtirol sieht unter Artikel 5 die Zuständigkeit der Region auf dem Sachgebiet der Ordnung der Körperschaften für Boden- und Agrarkredit, die Sparkassen und der Raiffeisenkasse sowie der Kreditanstalten regionalen Charakters vor.

Das DPR vom 26.3.1977, Nr. 234 "Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut der Region Trentino Südtirol betreffend die Ordnung der Kreditanstalten regionalen Charakters" (Externer Link) setzt die Kriterien für die Definition der Kreditanstalten regionalen Charakters fest.

Das Regionalgesetz vom 17.4.2003, Nr. 3 (Externer Link) hat die regionalen Verwaltungsbefugnisse, seit dem 1. Februar 2004 auf das Sachgebiet Kreditwesen der Provinzen Trient und Bozen übertragen.

Artikel 159 des Gesetzesvertretende Dekret vom 1.9.1993, Nr. 385 (Einheitstext der Gesetze in den Sachgebieten Bank- und Kreditwesen) gibt den Regionen mit Sonderstatuten, Befugnisse, welche durch die Durchführungsbestimmungen geregelt sind, betreffend dem Erlass von Gesetzbestimmungen für die Annahme von EU- Richtlinien im Bereich der Koordinierung der Bestimmungen für die Banktätigkeit.

Die Landesverwaltung ist zuständig für den Erlass von Ermächtigungen für die Banktätigkeit sowie für die Statutenänderungen der oben genannten Kreditanstalten, vorbehaltlich des positiven Gutachtens der Banca d’Italia.

Das Regionalgesetz vom 14. Jänner 2000 Nr. 1 gewährt außerdem die Kompetenz bezüglich des Fortbestandes von eventuellen hinderlichen Situationen zulasten von Bankverwaltern.

Der Artikel 4 des DPR vom 26.3.1977, Nr. 234 (Externer Link) sieht es als Befugnis der Regionalregierung vor, ein Verzeichnis der Kreditkörperschaften und- anstalten mit regionalem Charakter anzulegen.
Mit dem Beschluss vom 12.07.1979, Nr. 891, abgeändert mit Beschluss vom 19.4.1996, Nr. 493, hat die Regionalregierung das Verzeichnis der Kreditkörperschaften und –anstalten mit regionalem Charakter angelegt.

Der Artikel 5 des genannten Beschlusses sieht vor, dass dem Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol jedes Jahr ein Verzeichnis mit Bezeichnung, Rechtsform, und Sitz jeder Kreditanstalt regionalen Charakter, bezogen auf den 31. Dezember des vorhergehenden Jahres, zur Veröffentlichung übermittelt wird. (Verzeichnis aktualisiert zum 31.12.2019)