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Archiv 2014
Öffentliches Wassergut: Abstände einhalten
Innerhalb des Bannstreifens von Domanialgewässern gilt: Mindestabstand bei Pflanzungen vier Meter, bei Ablagerungen fünf Meter – Landesamt für Öffentliches Wassergut muss alle Eingriffe genehmigen
BOZEN (LPA). Wasser stellt für alle Lebewesen die essenziellste Lebensgrundlage dar und verdient deshalb besonderen Schutz. Viele der Gewässer, sogenannte Domanialgewässer, unterliegen der Zuständigkeit der Wildbachverbauung und bilden das Öffentliche Wassergut. "Die Bannstreifen entlang der Gewässer sind freizuhalten, die entsprechenden Vorschriften müssen strikt beachtet und eingehalten werden", unterstreicht der Direktor des Funktionsbereichs Wildbachverbauung Fabio De Polo: "Nur wenn Dämme und Böschungen frei zugänglich sind, können die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Zivilschutzes, die Technikerinnen und Techniker der Wildbachverbauung, die Berufsfeuerwehrleute und die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren bei Hochwasserereignissen rasch eingreifen und damit für den Schutz der Bevölkerung, der Infrastrukturen und Kulturgüter sorgen."
Für Domanialgewässer beziehungsweise Fließgewässer gilt grundsätzlich beidseitig ein zehn Meter breiter Bannstreifen entlang der Ufer. Jegliche Maßnahmen innerhalb dieses Bereichs müssen genehmigt werden: "Alle Eingriffe im zehn Meter breiten Bannstreifen, gemessen ab der Uferoberkante oder dem Böschungsfuß, sind dem Landesamt für Öffentliches Wassergut zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen", betont Amtsdirektor Michael Baumgartner. "Bei Materialablagerungen innerhalb des Bannstreifes ist ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Werden hingegen Bäume, Hecken oder Sträucher samt Stützgerüsten und Verankerungen gepflanzt, muss ein Abstand von mindestens vier Metern berücksichtigt werden."
Mit dem Zweiten Autonomiestatut von 1973 hat Südtirol das Eigentum am öffentlichen Wassergut vom Staat übernommen und ist seither verantwortlich für dessen Verwaltung, die Regelung der Nutzung, die Kontrolle sowie den Schutz der öffentlichen Gewässer.
mac