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Start der Bewerbungsphase für das Auswahlverfahren zur Ernennung der Prüferinnen und Prüfer der Zweisprachigkeitsprüfung 2024-2028

Interessierte können ab sofort um Eintragung in das Verzeichnis der Kommissionsmitgliedsanwärter für die Feststellung der Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache ansuchen.

Das Einvernehmen über die Einleitung des Auswahlverfahrens für die Ernennung der Kommissionsmitglieder für die Feststellung der Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache für die Jahre 2024-2028 wurde sowohl vom Regierungskommissär der Provinz Bozen, Präfekt Vito Cusumano, als auch vom Landeshauptmann Arno Kompatscher unterschrieben und mit Datum 17.05.2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Damit kann das Verfahren, das auf die Ernennung von 60 Fachleuten – je 30 der deutschen und der italienischen Sprachgruppe –, welche im Zeitraum 2024 bis 2028 die Zweisprachigkeitsprüfungen abnehmen werden, abzielt, in die nächste Phase, nämlich jene der Antragseinreichungen, übergehen.

Die Tätigkeit der Prüferinnen und Prüfer

Die zukünftigen Prüferinnen und Prüfer werden wie gehabt bei Prüfungen aller vier Niveaustufen der Zweisprachigkeitsprüfung und der einsprachigen Prüfung, die mit der Anerkennung eines Sprachzertifikats oder Studientitels einhergeht, eingesetzt, wobei sich die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen täglich ändert. Der tatsächliche Einsatz jeder Prüferin und jedes Prüfers erfolgt aufgrund der organisatorischen Bedürfnisse und der jeweils bekundeten Verfügbarkeit. Bereichert wird der Arbeitsplan durch Fortbildungsangebote zu sprach- und prüfungsinhärenten Themen, die von der Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen eigens für die Prüferinnen und Prüfer regelmäßig organisiert werden.

Zugangsvoraussetzungen und Prüfungsmodalitäten

Zu den Voraussetzungen für die Teilnahme gehören der Abschluss eines mindestens vierjährigen Hochschulstudiums in Sprach- oder Literaturwissenschaften, Translationswissenschaften, Bildungswissenschaften, Politik-, Rechts- oder Geisteswissenschaften, weiters der Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises auf Niveau C1 und nicht bereits für drei oder mehr Mandate die Tätigkeit als Kommissionsmitglied für die Feststellung der Kenntnis der italienischen und deutschen Sprache ausgeübt zu haben.
Der Ernennung wird eine mehrteilige Prüfung vorausgehen, teils in schriftlicher und teils in mündlicher Form, auf C2-Niveau und in beiden Sprachen, wobei sowohl die Sprachkompetenz als auch die Eignung zum Prüfen und Bewerten festgestellt wird.

Antragsformulare und Einreichfrist

Das Einvernehmen, die Kriterien für die Auswahl und Ernennung der Kommissionsmitglieder und das Antragsformular können auf der Internetseite des Regierungskommissariats sowie hier nachstehend eingesehen und heruntergeladen werden.
Der Antrag ist entsprechend dem beigefügten Muster abzufassen und an das Regierungskommissariat zu richten unter Berücksichtigung der Ausschlussfrist für das Einreichen der Gesuche, die mit 14. Juli 2023 festgesetzt wurde.