Begleitung am Arbeitsplatz nach der Anstellung – Jobcoaching

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Nach der Anstellung von Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen und mit Abhängigkeitserkrankungen gibt es, bei Bedarf, die Möglichkeit des sogenannten Jobcoachings.

Der Jobcoach unterstützt den Betrieb und die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die im Laufe der Ausführung der Arbeitstätigkeit auftreten können.

Er kann sowohl vom Betrieb, als auch vom Arbeitnehmer/von der Arbeitnehmerin  

  • bei neuen oder zusätzlichen Aufgaben
  • bei Bereichswechsel innerhalb des Betriebes
  • bei betrieblicher Umstrukturierung
  • bei Veränderung des Gesundheitszustandes des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin
  • u. a.

kontaktiert werden.

Der Jobcoach ist somit ein Mediator zwischen Betrieb und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen.

 

Gesetzliche Regelung

 Informationen

Wenden Sie sich bitte an die gebietsmäßig zuständigen Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften bzw. an den Betrieb für Sozialdienste Bozen oder an die Arbeitsvermittlungszentren.