Pflegegeld

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Mit Beginn des Jahres 2008 kam das Landesgesetz vom 12. Oktober 2007, Nr. 9 „Maßnahmen zur Sicherung der Pflege“ landesweit zur Umsetzung. Dadurch wurde der Grundstein gelegt für eine einheitliche Sicherung der Pflege, finanziert aus dem Sozialfonds des Landes, ohne direkte Beteiligung der Bürgerinnen. Eine sozialpolitische Entscheidung von großer Tragweite für alle BürgerInnen der Autonomen Provinz Bozen. 

Ziel dieses Landesgesetzes ist es, die grundlegenden Hilfeleistungen in der Pflege zu Hause oder im gewohnten Umfeld finanziell zu unterstützen, um so eine größtmögliche Eigenständigkeit des pflegebedürftigen Menschen im täglichen Leben zu fördern.

Für die pflegenden Familien soll das Pflegegeld darüber hinaus ein Zeichen der Anerkennung für ihren unschätzbaren und unverzichtbaren Dienst sein und zugleich Ansporn und Ermutigung, um auch in Zukunft mit persönlichem Einsatz und innerer Überzeugungskraft die Pflege kranker und betagter Menschen zu garantieren. Dabei werden sie von professionellen Diensten und Pflegeeinrichtungen unterstützt.  

Mit dem 01.02.2023 treten einige wichtige Neuerungen in Kraft.
Alle Informationen dazu finden Sie in unserem Infoblatt zu den Neuerungen 2023.


Weitere Informationen rund ums Pflegegeld:



Aufgrund der hohen Anzahl der zu bearbeitenden Anträge haben sich die Wartezeiten für die Pflegeeinstufung in einigen Landesgebieten verlängert. Wir bitten die BürgerInnen, geduldig zu sein. Auf jeden Fall wird das eventuell zustehende Pflegegeld ab dem Monat, der auf das Antragsdatum folgt, ausbezahlt.


Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Kontaktnummern: