Beschäftigung und sozialpädagogische Tagesbegleitung für Menschen mit Behinderungen
Die Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften/Betrieb für Sozialdienste Bozen bieten Erwachsenen sowohl spezifische teilstationäre Dienste sowie Leistungen zur Arbeitseingliederung und zur Tagesgestaltung, die auf die unterschiedlichen individuellen Bedürfnisse ausgerichtet sind.
Voraussetzung für den Zugang ist ein entsprechendes Gutachten eines Fachdienstes.
Typologien der teilstationären Dienste:
a) Dienste zur Arbeitsbeschäftigung: sie bieten in einem geschützten und sinnstiftenden Kontext Tätigkeiten an, mit dem Ziel der Entwicklung und Aufrechterhaltung von Fähigkeiten und sozialen- und Arbeitskompetenzen, sowie des Anlernens oder der beruflichen Orientierung und Neuorientierung der Personen für eine zukünftige Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Tätigkeiten haben produktiven Charakter und setzen den Verkauf von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen voraus. Der Besuch der Dienste stellt eine Form von dauerhafter oder vorübergehender Beschäftigung in Richtung Arbeitswelt dar.
b) Sozialpädagogische Tagesstätte: sie bietet den Nutzern und Nutzerinnen mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen einen strukturierten Tagesablauf durch Ausübung verschiedener Tätigkeiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung. Vorrangige Ziele sind die Förderung des Wohlbefindens und im Besonderen die Aktivierung, die Erhaltung und die Entwicklung vorhandener Fähigkeiten und die Teilhabe der Person an der Gemeinschaft. Dabei wird die Entwicklung von sozialen Beziehungen und die soziale Inklusion, auch durch Teilnahme an Initiativen des Territoriums, gefördert. Der Dienst bietet die pflegerische Betreuung und eine sozialpädagogische Begleitung. Die Tagesstätte stellt darüber hinaus ein wichtiges Unterstützungs- und Hilfeangebot für die Familien bei ihrer Betreuungstätigkeit dar.
Die Sozialdienste bieten zudem folgende Leistungen an:
- Individuelle Vereinbarung zur Arbeitsbeschäftigung
- Begleitung am Arbeitsplatz nach der Anstellung (Jobcoaching)
Gesetzliche Regelung:
- Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 7 "Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen"
- Beschluss der Landesregierung vom 4. September 2018, Nr. 883 „Richtlinien für die Dienste zur Arbeitsbeschäftigung und die Dienste zur sozialpädagogischen Tagesbegleitung der Sozialdienste“
- Beschluss der Landesregierung vom 20. Dezember 2016, Nr. 1458 "Genehmigung der "Richtlinien für die Arbeitseingliederung und Arbeitsbeschäftigung von Menschen mit Behinderungen" - Widerruf des Beschlusses vom 21.06.2004, Nr. 2169 (abgeändert mit Beschluss Nr. 541 vom 05.06.2018 und Beschluss Nr. 1421 vom 18.12.2018)“
- Beschluss der Landesregierung vom 18. Juli 2017, Nr. 795 „Richtlinien für die Ermächtigung und Akkreditierung der Sozialdienste für Menschen mit Behinderungen“
- Beschluss Nr. 137 vom 16.02.2021 Änderungen zur 1. und 2. Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, "Wohnbauförderungsgesetz" - Widerruf des Beschlusses der Landesregierung Nr. 208 vom 31. Januar 2005
- Beschluss Nr. 5532 vom 26.09.1994 Festlegung einer Richtlinie für die Trägerkörperschaften der Sozialdienste: "Regelung zur Aufnahme und Entlassung von behinderten und psychisch kranken Personen in die Einrichtungen der Sozialdienste" - Widerruf des Beschlusses Nr. 3933/1994
Für Informationen:
Wenden Sie sich bitte an die gebietsmäßig zuständigen Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften bzw. an den Betrieb für Sozialdienste Bozen.
Für Maßnahmen zur Arbeitseingliederung wenden Sie sich bitte an die Arbeitsvermittlungszentren