Sozialpädagogische Wohnbegleitung
Die sozialpädagogische Wohnbegleitung ist eine Leistung des Sozialsprengels für maximal 20 Stunden pro Monat, die auf die Förderung und/oder den Erhalt der Selbstständigkeit der Personen im Alltag gerichtet ist. Sie wird in der Wohnung der Person erbracht.
Die sozialpädagogische Wohnbegleitung richtet sich an Erwachsene mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen, mit Abhängigkeitserkrankungen oder in schweren sozialen Notsituationen, die das Ziel verfolgen, autonom zu wohnen oder die einer Unterstützung bedürfen, um die eigene Selbständigkeit im gewohnten Wohnumfeld aufrecht zu erhalten.
Gesetzliche Regelung:
- Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 7 "Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen"
- Beschluss Nr. 683 vom 21.04.2011 "Sozialpädagogische Wohnbegleitung"
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Beschluss der Landesregierung vom 30. März 2021, Nr. 284: “Richtlinien für Wohndienste und -leistungen für Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen und mit Abhängigkeitserkrankungen“
Informationen
Wenden Sie sich bitte an die gebietsmäßig zuständigen Sozialdienste der Bezirksgemeinschaften bzw. in Bozen an den Betrieb für Sozialdienste.