Vereinsführung
Jährliche Verpflichtungen
Da die Landesverwaltung die Aufsicht über die anerkannten Organisationen inne hat, sind alljährlich innerhalb 30. Juni folgende Unterlagen beim Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt einzureichen:
- Tätigkeitsbericht
- Rechnungslegung, von der Vollversammlung genehmigt und - sofern vorhanden - der Bericht der Rechnungsprüfer.
Satzungsänderungen
Satzungsänderungen müssen mit Dekret des Landeshauptmannes genehmigt werden. Hierzu müssen folgende Unterlagen der Landesverwaltung zur Genehmigung der Statutenänderungen übermittelt werden:
- Ansuchen an den Landeshauptmann, Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen, welches von dem gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin der Organisation unterschrieben und mit einer Stempelmarke zu 16 Euro versehen sein muss, sofern es sich nicht um eine Organisation handelt, welche von den Stempelgebühren befreit ist (Eintragung im Verzeichnis der ehrenamtlich tätige Organisationen, Vereine zur Förderung des Gemeinwesens, Onlus, im CONI-Register eingetragene Amateursportvereine) - siehe Vorlage.
- Notariell beglaubigte und registrierte Abschrift des Beschlusses der Mitgliederversammlung, aus welchem die Satzungsänderungen und die Mehrheit, mit der sie beschlossen wurden, ersichtlich sind. Diese Urkunde muss auch eine Fassung der neu genehmigten Statuten beinhalten.
Das Ansuchen und die notariell beglaubigte und registrierte Abschrift des Beschlusses der Mitgliederversammlung muss innerhalb von 30 Tagen ab der Beschlussfassung der Satzungsänderungen dem Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt übermittelt werden.
Neuwahl des Vorstandes
Sowohl Neuwahlen als auch Bestätigungen des Vorstandes müssen dem Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt mitgeteilt werden, damit diese Informationen in das Register der juristischen Personen eingetragen werden können.
Für die diesbezügliche Eintragung sind folgende Unterlagen zu übermitteln:
- Liste der Vorstandsmitglieder mit Angabe der jeweiligen Ämter und Steuernummern (unterzeichnet von dem gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin und, falls vorhanden, mit Stempel der Organisation versehen) sowie Erklärung der Vorstandsmitglieder, dass sie das Amt annehmen - siehe Vorlage;
- Ablichtung des Beschlusses der Vollversammlung, aus welchem die Wahl des Vorstandes hervorgeht (auf jeder Seite von dem gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin unterschrieben und, falls vorhanden, mit Stempel der Organisation versehen);
- Ersatzerklärung des Notorietätsaktes, dass für den gesetzlichen Vertreter/die gesetzliche Vertreterin keine Gründe für die Nichtwählbarkeit und für den Amtsverlust laut Art. 2382 ZGB vorliegen - siehe Vorlage.
Ersetzung eines Vorstandsmitglieds
Auch in diesem Fall muss die entsprechende Mitteilung an das Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt erfolgen. Zwecks Eintragung eines neuen Vorstandsmitgliedes in das Register der juristischen Personen bedarf es folgender Unterlagen:
- Liste der Vorstandsmitglieder mit Angabe der jeweiligen Ämter und Steuernummern (unterzeichnet von dem gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin und, falls vorhanden, mit Stempel der Organisation versehen) - siehe Vorlage;
- Ablichtung des Beschlusses der Vollversammlung, aus welchem ersichtlich ist, dass ein Verwalter ersetzt worden ist (auf jeder Seite von dem gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin unterschrieben und, falls vorhanden, mit Stempel der Organisation versehen);
- Erklärung des neu gewählten Vorstandsmitgliedes, dass es das Amt annimmt - siehe Vorlage;
- Falls der gesetzliche Vertreter bzw. die gesetzliche Vertreterin des Vereines oder der Organisation ersetzt worden ist: Ersatzerklärung des Notorietätsaktes, dass für den gesetzlichen Vertreter/die gesetzliche Vertreterin keine Gründe für die Nichtwählbarkeit und für den Amtsverlust laut Art. 2382 ZGB vorliegen - siehe Vorlage.
Auflösung der Organisation
Die Auflösung einer Organisation muss dem Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt mitgeteilt werden, damit das Erlöschen der juristischen Person mit Dekret des Landeshauptmannes verfügt werden kann. Zu diesem Zweck müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Ein Ansuchen an den Landeshauptmann, Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt, Silvius-Magnago-Platz 1, 39100 Bozen, welches von dem/der gesetzlichen Vertreter/Vertreterin der Organisation unterschrieben und mit einer Stempelmarke zu 16 Euro versehen sein muss, sofern es sich nicht um eine Organisation handelt, welche von den Stempelgebühren befreit ist (Eintragung im Verzeichnis der ehrenamtlichen Organisationen, Onlus) - siehe Vorlage.
- Die notariell beglaubigte und registrierte Kopie des Vollversammlungsbeschlusses, aus welcher ersichtlich ist, dass die Auflösung des Vereines mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen worden ist.
Das Ansuchen muss innerhalb von 30 Tagen ab der Beschlussfassung der Auflösung durch die Vollversammlung übermittelt werden.
Im Falle der Auflösung der Organisation erfolgt die Liquidation durch die Bestellung der Liquidatoren, die vom Präsidenten des Landesgerichtes namhaft gemacht werden, sofern die Gründungsurkunde oder die Statuten keine andere Form der Bestellung vorsehen. Auf jeden Fall muss die Organisation die Bestellung der Liquidatoren, die von der Mitgliederversammlung oder die gemäß den in der Gründungsurkunde oder in der Satzung vorgesehenen Formen vorgenommen wird, unverzüglich dem Präsidenten des Landesgerichtes mitteilen (Art. 11 der Durchführungsbestimmungen des ZGB). Die Liquidatoren müssen innerhalb 15 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über ihre Bestellung diese im Register der juristischen Personen anmerken lassen.
Erst nach Mitteilung des Präsidenten des Landesgerichtes über die Beendigung des Liquidationsverfahrens wird die juristische Person vom Register gestrichen.
Kontakt
Christoph Pichler
Tel. +39 0471 41 21 37
Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt
Silvius-Magnago-Platz 1
39100 Bozen
Email: Relazioniestere.volontariato@provincia.bz.it
PEC: ae-rv@pec.prov.bz.it