Aktiv Altern

Gremium Landesseniorenbeirat

Mit dem Landesgesetz Aktives Altern wurde erstmals ein rechtlicher Rahmen für die Förderung dieses Bereiches und weiterer Maßnahmen zugunsten von Seniorinnen und Senioren geschaffen:

Landesgesetz vom 6. Oktober 2022, Nr. 12 Förderung und Unterstützung des aktiven Alterns in Südtirol

 

Darin vorgesehen ist unter anderem der Landesseniorenbeirat, welcher künftig als beratendes Organ der Landesregierung fungiert und in diesem Rahmen Vorschläge für seniorenpolitische Maßnahmen erarbeitet, und Stellungnahmen, sowie einen Dreijahresplan zur Umsetzung des Landesgesetzes zum aktiven Altern erstellt.

 

Der Beirat hat - im Sinne des Absatzes 6, Art. 13 des obengenannten LG 12/2022 - folgende Aufgaben:

a) er berät die Landesregierung und nimmt Stellung zu Themen im Bereich des aktiven Alterns sowie zu anderen seniorenrelevanten Themen,

b) er erarbeitet konkrete Vorschläge für seniorenpolitische Maßnahmen und äußert entsprechende Empfehlungen,

c) er erarbeitet alle drei Jahre einen Vorschlag für ein Dreijahresprogramm zur Umsetzung des vorliegenden Gesetzes. Das Programm wird der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt,

d) er gibt Impulse und Empfehlungen für seniorenspezifische Maßnahmen und Projekte,

e) er ist direkter Ansprechpartner für Seniorinnen und Senioren und andere, nicht im Beirat vertretene Organisationen, insbesondere was die Gesetzgebung im Bereich aktives Altern und deren Durchführung betrifft,

f) er legt der Landesregierung alle drei Jahre einen Tätigkeitsbericht vor, aus dem der Umsetzungsstand des Programms laut Buchstabe c) hervorgeht. Der Bericht wird auf der institutionellen Website des Landes veröffentlicht.

 

Der aktuelle Landesseniorenbeirat setzt sich wie folgt zusammen: Soziallandesrätin Waltraud Deeg, Anneliese Angerer Weiss (Vertreterin Rat der Gemeinden), Martina Comploi und Martina Ladurner (Vertreterinnen Landessozialbeirat), Anna-Maria VieiderPeter Vanzo und Barbara Willimek (Vertretungen der Seniorenbeiräte auf Gemeindeebene), Franco Casale und Maria Kusstatscher (Vertretungen der Dienste für Senioren), Bruno Armani (Vertreter der Zivilgesellschaft), Stephan Vieider (Vertreter der Gewerkschaftsorganisationen), Danilo Tomasini (Vertreter der Rentnergewerkschaften), Roberta Rigamonti (Vertreterin des Dritten Sektors) und Otto von Dellemann (Vertreter der Wirtschaft). Sobald der Seniorenanwalt beziehungsweise die Seniorenanwältin ernannt ist, gehört auch er bzw. sie dem Seniorenbeirat an.

Als Ersatzmitglieder fungieren Anna Kainzwaldner Öttl, Sabine Rifesser und Beatrix Kaserer, Paula Mittermair, Ernst Winkler und Blandina Fuchs Mahlknecht, Walter Venturelli und Maria Thaler Neuwirth, Francesco Catania, Johann Nussbaumer, Adriano Baldessari, Simonetta Terziarol und Karl Pfitscher.

 

Geregelt wird der der Landesseniorenbeirat auch von der Geschäftsordnung.