Aushändigung des Erhebungsbogens


Das Einstufungsteam trägt alle wichtigen Informationen zum Bedarf an Pflege und Betreuung in einen Erhebungsbogen ein (genannt V.I.T.A.).

Es besteht die Möglichkeit, eine Kopie des Erhebungsbogens zu erhalten. Der Erhebungsbogen beinhaltet eine Reihe von sensiblen Daten. Zu Schutz der pflegebedürftigen Person wird er nur nach Vorlage eines schriftlichen Antrags ausgehändigt.

Die Verwendung der Vorlage „Antrag um Aushändigung des Einstufungsbogens“ ist nicht verpflichtend, es kann auch ein formloses Schreiben erstellt werden.

Der Antrag muss von der pflegebedürftigen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung unterzeichnet werden. Dem Antrag ist eine Kopie der Identitätskarte der pflegebedürftigen Person (bzw. der gesetzlichen Vertretung) beizulegen.

Die pflegebedürftige Person (oder die gesetzliche Vertretung) kann auch eine andere Person zur Entgegennahme des Dokumentes beauftragen. Diese Beauftragung muss schriftlich erfolgen (Vertretungsvollmacht). In diesem Fall muss auch eine Kopie der Identitätskarte der beauftragten Person beigelegt werden.

 

Es gibt drei Möglichkeiten, das Dokument zu erhalten:

  • Das Dokument kann persönlich im Amt für Pflegeeinstufung (Zimmer 472, 4. Stock) in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, in Bozen abgeholt werden. Für die Kopien sind Sekretariatsspesen zu entrichten.
  • Der Antrag erfolgt über eine persönliche zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) der antragstellenden Person oder der zur Entgegennahme des Erhebungsbogens beauftragten Person. Der Erhebungsbogen wird dann via PEC-Mail zugestellt. Für die BürgerInnen entstehen keine Kosten.
  • Sie beauftragen ein Patronat, den Antrag einzureichen, und können das Dokument dann im Patronat abholen.