Beiträge
Das Land kann Beiträge gewähren
- im Sinne des Artikels 20 bis des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13 "Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen" in geltender Fassung (sehen Sie: Beiträge an öffentliche und private soziale Körperschaften)
- im Sinne des Landesgesetz vom 14. Juli 2015, Nr. 7 „Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ (sehen Sie: Beitrag für Arbeitseingliederung Plus+35)
- im Sinne des Artikels 4 "Bekämpfung der Spielsucht" des Landesgesetzes vom 21. Dezember 2011, Nr. 15 (sehen Sie: Beitrag für Projekte zur Bekämpfung der Spielsucht)
sowie die Rückerstattung der Ausgaben, die der gesundheitlichen Betreuung der Heimbewohner dienen (sehen Sie: Seniorenwohnheime: Rückerstattung der Ausgaben, die der gesundheitlichen Betreuung der Heimbewohner dienen).