Ersatzbescheinigung der Europäischen Krankenversicherungskarte (TEAM) in der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol

Letzte Aktualisierung 20.11.2023 durch die Autonome Provinz Bozen -Südtirol

Was ist die TEAM

Die Europäische Krankenversicherungskarte (TEAM oder EHIC) ermöglicht es, dass diejenigen, die in den italienischen staatlichen Gesundheitsdienst eingetragen sind, medizinisch notwendige Behandlungen in Anspruch nehmen können, wenn die sich zeitweilig in einem anderen EU-Staat, im Vereinigten Königreich, in Liechtenstein, in Norwegen, Island oder in der Schweiz aufhalten. Der Zugang zur Betreuung ist jedenfalls von den Bestimmungen des Gaststaates geregelt, auch was die etwaigen Kosten zu Lasten des Betreuten angeht. Die in Italien anerkannten Befreiungen kommen nicht zur Anwendung.

Wenn also im Gaststaat vorgesehen ist, dass die Betreuten an der Ausgabe zur Gesundheitsbetreuung teilhaben, so kann auch die Zahlung der Leistung erforderlich sein.

Als medizinisch notwendige Behandlung versteht man (nach einer Bewertung des Gesundheitspersonals im Gaststaat):

  • dringende Behandlungen;
  • nicht bis zur Rückkehr in den eigenen Wohnsitz-Staat aufschiebbare Leistungen, bezogen auf die vorgesehene Dauer des Aufenthalts;
  • Leistungen, die aufgrund einer chronischen Erkrankung benötigt werden oder lebenserhaltende Maßnahmen, auch wenn diese klinische Notwendigkeit vor dem Start schon bekannt war. In diesem Fall muss die oder der Betreute vor dem Start präventive Kontakte mit der gewählten Einrichtung aufnehmen, um im Vorfeld die Verfügbarkeit von Plätzen sowie die einzuhaltenden Formalitäten für den Zugang zu den Leistungen in Erfahrung zu bringen und um zu verstehen, ob es Wartelisten gibt und welches etwaige Kosten, die die oder der Betreute vorschießen oder tragen muss, sind, sowie die Anwendung etwaiger Zuzahlungen (sog. „Tickets”).

Für Informationen über die Gültigkeit, Gebrauch und Ausgabe, besuchen Sie die Seite zur TEAM des Gesundheitsministeriums Seite über die TEAM des Gesundheitsministeriums (diese Seite ist nur in italienischer Sprache verfügbar).

Außerdem kann die TEAM von nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die in den staatlichen Gesundheitsdienst eingeschrieben und im Besitz der Voraussetzungen, unter Einhaltung der vorgesehenen Bedingungen in den Staaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums, ausgenommen Dänemark und Schweiz, verwendet werden. 

Wie und wo kann sie eingesetzt werden

Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, können Sie sich direkt an eine Ärztin/einen Arzt oder eine öffentliche oder private vertragsgebundene Gesundheitseinrichtung wenden und die TEAM vorweisen. Diese gibt Ihnen das Recht, dieselbe Behandlung zu erhalten, die die Betreuten im Land, in dem Sie sich befinden, haben. Die Betreuung wird nicht immer in direkter Form erbracht und daher kann es sein, dass die Zuzahlung eines Betrags vorgesehen ist, der direkt zu Lasten des Betreuten geht und daher auch in Italien nicht rückvergütbar ist (z.B. werden in Frankreich 20% auf jede Leistung, auch die stationäre Aufnahme, verlangt). Damit die Verrechnung von 100 % der Ausgabe vermieden werden kann, erinnern Sie sich, zum Zeitpunkt des Zugangs zu den Leistungen oder spätestens zum Zeitpunkt der Entlassung, zu vergewissern, dass die TEAM auch wirklich angenommen worden ist (dass der Leistungserbringer sich eine Kopie gemacht hat oder die entsprechenden Daten in seinen Unterlagen notiert hat).

Wir erinnern Sie außerdem daran, dass in einigen Staaten, wie z.B. in der Schweiz und in Frankreich (wo ein System der indirekten Betreuung vorherrscht) meistens die Bezahlung der Leistungen vorgesehen ist. Es ist gut zu wissen, dass die Rückvergütung (ausgenommen, wie schon weiter oben angeführt, der Zuzahlung - Tickets) direkt vor Ort bei der zuständigen Behörde (bei der LAMal für die Schweiz und der zuständigen CPAM in Frankreich) beantragt werden kann. Andernfalls kann die Rückvergütung nach der Rückkehr nach Italien beim zuständigen Gesundheitssprengel beantragt werden, wobei die Quittungen und die Gesundheitsdokumentation vorgelegt werden müssen. Im Allgemeinen deckt die Rückvergütung nicht das volle Ausmaß der Ausgabe ab, sondern entspricht dem öffentlichen Tarif für die Rückvergütung im Gastland, um den der Sanitätsbetrieb beim behandelnden Staat anfragt.

Die TEAM wird Ihnen derzeit im Ausland nicht ausgehändigt, sowohl als  italienische Bürgerin/italienischer Bürger als auch als ausländische Bürgerin ausländischer Bürger, der rechtmäßig in den öffentlichen Gesundheitsdienst eingeschrieben ist.

Die TEAM kann nicht für die hochspezialisierten Leistungen im Ausland (programmierte Betreuung- Bescheinigung S2) verwendet werden. In diesen Fällen ist eine Genehmigung notwendig, die im Vorfeld beim Sanitätsbetrieb beantragt werden kann und von diesem bei Nichtvorhandensein der von den EU- Bestimmungen vorgesehenen Voraussetzungen abgelehnt werden kann: Auf der Grundlage einer klinischen und juridischen Bewertung wird überprüft, ob die angefragte Leistung in Italien innerhalb eines angemessenen Zeitraums auf derselben Qualitäts- und Sicherheitsebene in Anspruch genommen werden kann. Auch die programmierte Betreuung in Dänemark und in der Schweiz sind von Patientinnen und Patienten, die keine EU-Bürgerschaft haben, nicht beanspruchbar.

Ersatzerklärung

Die provisorische Ersatzerklärung der TEAM wird vom Sanitätsbetrieb zu Gunsten all jener ausgestellt, die Anrecht auf die TEAM haben. Auf die gleiche Weise wie selbige, wird auch die Ersatzerklärung für Bürgerinnen und Bürger, die nicht die EU-Bürgerschaft haben, in Dänemark und in der Schweiz nicht angenommen.

Eine Ersatzerkärung für die TEAM können Sie nur in den folgenden Ausnahmefällen bei den Ämtern der Sprengel des Sanitätsbetriebs beantragen:

  • Im Falle von Diebstahl oder Verlust, wenn die Karte bereits ausgehändigt worden ist, indem eine Kopie der entsprechenden Anzeige vorgelegt wird.
  • Bei Abfahrt innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne, innerhalb der es nicht mehr möglich ist, die Karte zu erhalten, für den Fall, dass diese nicht schon ausgehändigt worden ist.

Für diesen Fall hat die Agentur für Einnahmen vorgesehen, dass die Sanitätsbetriebe on-line die Karte für die Betreuten beantragen können, wenn diese einen Antrag stellten. Ab dem Datum des Antrags braucht es ca. 30 Tage bis zum Erhalt der Karte. Die Sanitätsbetriebe können jederzeit ein provisorisches, händisch ausgefülltes Ersatzdokument ausstellen.   

Rechtliche Grundlagen: