CME - Ständige Medizinische Weiterbildung

Unter Continuing Medical Education (CME) versteht man die kontinuierliche berufsbegleitende Fortbildung in der Medizin, die dazu dient neues Wissen, neue Kompetenzen und neue Fertigkeiten zu erwerben, um den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten, den Notwendigkeiten des Gesundheitssystems und der persönlichen beruflichen Entwicklung gerecht zu werden.

Die verpflichtende Weiterbildung wurde in Italien im Jahr 2002 für alle Gesundheitsberufe eingeführt.

Akkreditierung

Der Gesetzgeber sieht einerseits die Akkreditierung der Provider (Anbieter von Bildungsinitiativen) und andererseits die Akkreditierung der Weiterbildungsinitiativen vor.

Die Akkreditierung eines CME-Providers bedeutet, dass dieser von einer öffentlichen Einrichtung als qualifiziertes Subjekt im Bereich der ständigen Weiterbildung anerkannt wurde. Diese Anerkennung ermächtigt den Provider, geeignete Weiterbildungsinitiativen für die Fachkräfte des Gesundheitswesens anzubieten und die CME-Credits direkt an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu vergeben.

Mit der Akkreditierung ist der Provider ein qualifizierter Anbieter, der für die Planung, Durchführung und Evaluation der eigenen Bildungsmaßnahmen verantwortlich ist und sich dabei verpflichtet, bei der Akkreditierung der Bildungsinitiativen die vorgegebenen Kriterien einzuhalten.

Der akkreditierte Provider ist nicht nur für die korrekte Abwicklung der Bildungsinitiativen verantwortlich, sondern auch dafür, dass die Bildungsinhalte frei von kommerziellen Interessen sind.

Im Sinne des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 229/1999   ist die ständige Weiterbildung, als unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung des Berufes, für alle Gesundheitsberufe verpflichtend eingeführt worden. Die Weiterbildungspflicht besteht für Bedienstete und für Freiberufler, unabhängig davon, ob sie ihren Beruf in öffentlichen oder privaten Einrichtungen ausüben.

Die Weiterbildungspflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, das auf die Einschreibung in die Berufskammer folgt. Die Fachkräfte des Gesundheitswesens müssen innerhalb eines Dreijahreszeitraumes 150 Bildungscredits erwerben. Besteht ein Anrecht auf Befreiung oder Freistellung, wird das Bildungssoll entsprechend reduziert.

Die Berufskammern bewerten die Anträge um Freistellung und Befreiung der eigenen Eingeschriebenen. Weiters bestätigen die Berufskammern den eigenen Eingeschriebenen am Ende eines Dreijahreszeitraumes, dass die Weiterbildungspflicht erfüllt wurde.

Die Landesverwaltung hat die Webseite www.ecmbz.it   eingerichtet, auf der die CME-Weiterbildungstätigkeit verwaltet und dokumentiert werden kann. Diese Plattform vernetzt unmittelbar Anbieter und Nutzerinnen und Nutzer. Die Provider stellen einerseits ihr Bildungsangebot ins Netz, bestimmen dabei die Zielgruppen und die Einschreibemodalitäten und die Fachkräfte des Gesundheitswesens können andererseits alle in Südtirol angebotenen und akkreditierten Weiterbildungsveranstaltungen einsehen, können eine online-Einschreibung tätigen und nach abgeschlossener Fortbildung die digital unterzeichnete CME-Bescheinigung herunterladen.

Alle in Südtirol erworbenen Bildungscredits sowie die anerkannten Auslandsweiterbildungen scheinen im persönlichen Weiterbildungsdossier der Fachkräfte auf.

Die Anerkennung von Auslandsweiterbildungen ist wie folgt zu beantragen:

  • Die Angestellten des Südtiroler Sanitätsbetriebes richten den Antrag um Anerkennung der Auslandsweiterbildung an den Betrieb, sofern der Besuch der Veranstaltung von diesem genehmigt wurde; andernfalls richten die Angestellten des Südtiroler Sanitätsbetriebes den Anerkennungsantrag an die eigene Berufskammer.
  • Die Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie die Angestellten anderer Einrichtungen richten ihren Anerkennungsantrag an ihre Berufskammer.

Kollegialorgane

Zur Steuerung und Verwaltung der ständigen Weiterbildung CME im Gesundheitswesen wurden folgende Kollegialorgane eingerichtet:

Die Landeskonferenz für die Steuerung der Weiterbildung im Gesundheitswesen, ist ein Kollegialorgan mit strategischer Ausrichtung, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern (insgesamt 15) der Abteilung Gesundheit, des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der Berufskammern zusammensetzt.

Es ist Aufgabe der Konferenz den Dreijahresplan für die ständige Weiterbildung zu erstellen, Vorschläge für die Entwicklung von spezifischen beruflichen Kompetenzen zu erarbeiten, Stellungnahmen zu den Kriterien für die Akkreditierung der Provider und die Akkreditierung der Weiterbildungsmaßnahmen auszuarbeiten sowie Tätigkeiten und Initiativen der ständigen Weiterbildung zu fördern.

Die Landeskommission für die ständige Weiterbildung CME, ist ein wissenschaftliches Fachgremium, das sich aus Experten (insgesamt 5) im Bildungsbereich und der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Landesamtes, die oder der den Vorsitz führt, zusammensetzt.

Zu den Aufgaben der Landeskommission zählen: die Ausarbeitung und Anwendung der Kriterien für die Akkreditierung der Provider und die Akkreditierung der Weiterbildungsmaßnahmen, die Überprüfung der Qualität des Weiterbildungsangebotes, die Koordinierung der Tätigkeiten der Landesbeobachtungsstelle, die Unterstützung bei der Verwaltung des Informationssystems (CME-Plattform), das Einholen von Stellungnahmen der Landeskonferenz, die Zusammenarbeit mit dem Netz der Beobachtungsstellen anderer Provinzen und Regionen, sowie die Teilnahme und Zusammenarbeit an den Initiativen der nationalen Kommission für die ständige Weiterbildung.

Weitere Informationen zu einzelnen Themen und/oder zur Anwendung der CME-Bestimmungen erhalten Sie unter: cme@provinz.bz.it 

 

Zur CME - Plattform