Gesetzgebung und Governance

Gesetzgebung

Die wirtschaftliche Unterstützung an Unternehmen von Seiten des Amtes für Innovation, Forschung und Entwicklung ist durch folgende LANDESGESETZE (LG) geregelt, welche das entsprechende GESETZLICHE INSTRUMENT für Unternehmen im Bereich Innovation, Forschung und Entwicklung darstellen:

Das Landesgesetz 14/2006 ist durch ANWENDUNGSRICHTLINIEN geregelt, welche das entsprechende OPRATIVE INSTRUMENT für die Unternehmen verkörpern und die im Detail die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Beiträgen regeln.

Archiv der alten Anwendungsrichtlinien:

 

 

Die wirtschaftliche Unterstützung von Seiten des Amtes für Wissenschaft und Forschung ist durch folgende LANDESGESETZE (LG) geregelt, welche das entsprechende GESETZLICHE INSTRUMENT für Forschungseinrichtungen und Universitäten darstellen:

Die Landesgesetze 14/2006 und 9/2004 sind durch ANWENDUNGSRICHTLINIEN geregelt, welche das entsprechende OPERATIVE INSTRUMENT für die Unternehmen verkörpern und die im Detail die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Beiträgen regeln:

 Archiv der altern Anwendungsrichtlinien:

Für jene Vorhaben, deren Ziel es ist, die Wirtschaftlichkeit und Produktivität in den Wirtschaftszweigen Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Innovation und Genossenschaften zu unterstützen und welche vom Amt für Innovation, Forschung und Entwicklung gefördert werden, findet folgendes LANDESGESETZ (LG) Anwendung. Es handelt sich um das GESETZLICHE INSTRUMENT für die Begünstigten, bzw. Institute, Körperschaften, Gesellschaften und deren Genossenschaften sowie Organisationen, die in den betreffenden Wirtschaftszweigen arbeiten:

Das Landesgesetz 79/1973 ist durch die entsprechenden ANWENDUNGSRICHTLINIEN geregelt, welche das entsprechende OPERATIVE INSTRUMENT für die Antragsteller verkörpern und die im Detail die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Beiträgen regeln.

 

Governance

Die mittelfristige Strategie für Forschung und Innovation sieht vor:

  1. Förderung der Sektoren mit hohem Innovationsgrad und hoher Wertschöpfung, mit besonderer Ausrichtung auf jene, die in der RIS3 ausgewiesen wurden;
  2. Erhöhung der öffentlichen Investitionen für materielle und immaterielle Infrastrukturen;
  3. Schaffung von Anreizen für die Kooperation zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen;
  4. Begünstigung der Bildung und Entwicklung von Innovationsclustern, die in der Lage sind verschiedene Unternehmen rund um Forschungs- und Weiterbildungsthemen von gemeinsamem Interesse zu vereinen;
  5. Begünstigung der Innovationsprozesse der Unternehmen durch direkte und indirekte Förderungen über Technologietransfermaßnahmen der IDM;
  6. Begünstigung der Gründung von hochtechnologischen Start-up-Unternehmen.