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INNOVATION - Wiederzulassung der Ansuchen für Beratung und Weiterbildung ab 2. Jänner 2017
Die Gesuche für Beratung und Weiterbildung laut Abschnitt V des LG 4/97 für das Jahr 2016 müssen innerhalb 30. September eingereicht werden.
Für Initiativen welche im Jahr 2017 stattfinden, kann man ab 2. Jänner 2017 bis zum 30.09.2017 wieder ansuchen.
INN