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INNOVATION - Erinnerung: zwei Fristen am 31.12.2022

Hinsichtlich der Verwaltung der vom Amt für Innovation und Technologie finanzierten (genehmigten) Projekte erinnern wir Sie hiermit an zwei wichtige Fristen.

 

1. INNERHALB 31.12.2022: ABRECHNUNG AUSGABEN 2021

Die für das Jahr 2021 vorgesehenen Ausgaben müssen innerhalb 31.12.2022 abgerechnet werden.

 

2. INNERHALB 31.12.2022: EVENTUELLE ANFRAGE UM TÄTIGKEITSVERSCHIEBUNG VON 2022 AUF 2023

Wenn es aus gerechtfertigten Gründen nicht möglich ist, im Jahre 2022 die im genehmigten Zeitplan für dieses Jahr vorgesehenen Tätigkeiten durchzuführen, ist es erforderlich, innerhalb 31.12.2022 eine Anfrage um Tätigkeitsverschiebung auf das Jahr 2023 zu übermitteln.

Wenn hingegen die Tätigkeiten ordnungsgemäß im Jahre 2022 durchgeführt wurden, wie nach genehmigten Zeitplan vorgesehenen, ist keine Mitteilung erforderlich.

Die „Anfrage um Tätigkeitsverschiebung auf 2023“ ist auf Briefpapier wie folgt zu verfassen:

Mit Bezug auf folgende/n Akt/e ersucht der/die Unterfertigte …………………… um Verschiebung auf das Jahr 2023 der unten angeführten Tätigkeit/en in folgender Höhe und mit folgender Begründung:

- Angabe des Projekts (Aktnummer/Jahr): ……………………

- Angabe der zu verschiebenden Tätigkeit/en: ……………………

- Quantifizierung des zu verschiebenden Betrages: Euro ……………………

- Begründung der Anfrage um Verschiebung der Tätigkeit/en: ……………………

Datum und Unterschrift

Sollte die Anfrage der Tätigkeitsverschiebung nicht innerhalb 31.12.2022 erfolgen oder sollte diese ohne Angabe der erforderlichen Daten (Projekt, Tätigkeit, Betrag, Begründung) verfasst werden, können die im Jahre 2022 nicht umgesetzten Tätigkeiten im Jahre 2023 nicht mehr abgerechnet werden und folglich wird der jeweilige Beitrag anteilsmäßig gekürzt.

 

VERSAND MITTELS PEC

Sowohl die Rechnungslegungen als auch die Anfragen sind ausschließlich auf elektronischem Wege von der PEC-Adresse des Unternehmens an die PEC-Adresse innovation.innovazione@pec.prov.bz.it zu übermitteln. Beide können auf zwei Arten unterzeichnet werden: a) mit digitaler Unterschrift; b) händisch (in diesem Fall muss ein Ausweis des/der gesetzlichen Vertreters/in des Unternehmens eingescannt und beigelegt werden).

INN