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INNOVATION - Die neuen Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz 14/2006 im Bereich Innovationsförderung treten am 29.12.2023 in Kraft

Die Landesregierung hat Ende November 2023 die neuen Anwendungsrichtlinien zum Landesgesetz 14/2006 „Forschung und Innovation“ genehmigt. Zu den wesentlichen Änderungen der Innovationsförderung zählen die Maßnahme für vereinfachte Projekte der experimentellen Entwicklung und die Antragsstellung über myCivis für die Hauptmaßnahmen.

Die neuen Kriterien treten am 29.12.2023 in Kraft. Für Anträge, welche noch vor dem Inkrafttreten der neuen Anwendungsrichtlinien eingereicht und noch nicht bearbeitet wurden, gelten noch die vorherigen Richtlinien.

Eingereicht werden können die Anträge betreffend die fünf Hauptmaßnahmen künftig ausschließlich online über die Plattform myCivis: Projekte der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien für Innovation, Prozess- oder Organisationssinnovation, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen, Managementsysteme.

Das Land Südtirol fördert die Forschung und Innovation auf unterschiedliche Weise. Die rechtliche Basis dafür ist das Landesgesetz „Forschung und Innovation“ (Nr. 14) aus dem Jahr 2006, für welches die Landesregierung nun Ende November 2023 neue Anwendungsrichtlinien per Beschluss genehmigt hat. Die wichtigsten Neuerungen betreffen vor allem die Projekte der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung: Während bisher beide Bereiche (also Forschung und Entwicklung) im selben Projekt vorgesehen werden konnten, müssen diese Bereiche nun getrennt in unterschiedlichen Anträgen eingereicht und somit gesondert gefördert werden. Auch wurden die neun Bewertungskriterien für Projekte der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung aktualisiert und das Verfahren für Unternehmen, die eine Ansiedelungsvereinbarung abschließen, vereinfacht. Unternehmen, die sich in Südtirol neu ansiedeln oder seit weniger als zwei Jahren in Südtirol tätig sind, müssen nun im Businessplan aufzeigen, welche positiven Auswirkungen ihr eingereichtes Projekt haben wird. Besonders wichtig sind dabei die Umsatzentwicklung der Produktionseinheit in Südtirol, die Einstellung von Personal und der Zugang zu neuen Märkten.

Neu eingeführt wurde z.B. die Maßnahme „Vereinfachte Projekte der experimentellen Entwicklung“. Für diese Projekte sind Investitionen bis zu 50.000,00 Euro zugelassen. Die Fördersätze für Prozess- und Organisationsinnovation wurden für Kleinunternehmen auf 45% und für mittlere Unternehmen auf 35% festgelegt. Stärker berücksichtigt werden in Zukunft Zertifizierungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung.

Die neuen Förderrichtlinien sehen außerdem vor, dass Projekte im Bereich der Forschung und Entwicklung mit Investitionen bis zu 399.999,99 Euro beim Amt für Innovation und Technologie eingereicht werden können, während hingegen Projekte ab 400.000,00 Euro im Rahmen spezifischer Ausschreibungen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) eingereicht werden können. Eine weitere Neuerung betrifft die Erhöhung der Tagessätze für internes Personal bei Beihilfemaßnahmen, wo diese als zulässige Kosten vorgesehen sind.

INN