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Gesetzentwurf zur Neuordnung der Aufsicht über die Genossenschaften genehmigt

Die Regionalregierung hat in ihrer letzten Sitzung den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Aufsicht über die Genossenschaften genehmigt. Mit diesem Gesetzentwurf, der einen Bereich betrifft, auf dem die Region Trentino-Südtirol die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis innehat aber die Verwaltungsbefugnisse im Jahr 2003 den Autonomen Provinzen Bozen und Trient delegiert hat, wird beabsichtigt, die gesamte Regelung der Aufsicht über die Genossenschaften zu erneuern.

„Das Land verfügt seit Jahrzehnten über eine gute Regelung der Genossenschaftsaufsicht, welche häufig auch für spätere nationale Entwicklungen eine Vorreiterrolle gehabt hat“ – erklärt die für das Genossenschaftswesen zuständige Landesrätin Luisa Gnecchi – „Hauptziel der Reform war die derzeit geltenden Bestimmungen zu rationalisieren und zu vereinfachen, um beispielsweise doppelte Kontrollen oder unnötig umfangreiche Verfahren zu vermieden und abgestufte Verwaltungsstrafen festzulegen, aber auch die Effektivität der Aufsicht weiter zu steigern. Im Gesetzentwurf wurde auch die Tätigkeit der genossenschaftlichen Revisoren genau umrissen, wobei der Aufsichts- und Beratungsfunktion eine gleichwertige Bedeutung beigemessen wurde. Die Aufsicht soll nicht nur ein Kontrollmoment sein, sondern auch eine Hilfe für die Verwalter der Genossenschaften“.

Der Gesetzentwurf, welcher von einer aus Vertretern der Region, der autonomen Provinzen und der Genossenschaftsverbände bestehenden Arbeitsgruppe ausgearbeitet wurde, wird nun dem Regionalrat zur Genehmigung vorgelegt werden, welche voraussichtlich Anfang 2008 erfolgen wird.