Warum Denkmalschutz und Denkmalpflege?

Denkmäler sind Kulturgüter und laut Art. 2 des Legislativdekrets vom 22. Jänner 2004, Nr. 42 „unbewegliche und bewegliche Sachen, die künstlerisch, geschichtlich, archäologisch, volks- und völkerkundlich, archivisch und bibliografisch von Interesse sind, sowie andere Sachen, die vom Gesetz oder auf gesetzlicher Grundlage als Kulturzeugnisse ausgewiesen werden“. Ihre Erhaltung ist durch die Unvermehrbarkeit, die Seltenheit und den kulturellen Wert der Denkmäler gerechtfertigt.
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind als Oberbegriffe für alle Tätigkeiten zu sehen, die auf die Erhaltung von Denkmälern gerichtet sind. Während der Denkmalschutz alle hoheitlichen Maßnahmen der öffentlichen Hand, wie Gebote und Verbote, Genehmigungen, Erlaubnisse und Sanktionen bezeichnet, umfasst die Denkmalpflege alle Handlungen nichthoheitlicher Art, welche auf die Erhaltung und Instandsetzung der Kulturgüter ausgerichtet sind.

Kurzchronik der Denkmalpflege in Südtirol

Die Anfänge der Denkmalpflege in Südtirol fallen noch in die Zeit der Habsburgermonarchie. 1850 wurde in Wien die „K. K. Centralcommission für die Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale“ gegründet. Diese erste Denkmalbehörde arbeitete allerdings noch ohne entsprechendes Gesetz und mit zahlreichen Freiwilligen. Zur Gründung des Staatsdenkmalamtes, das bis 1919 auch für Südtirol zuständig war, kam es erst 1911. Nach der Annexion Südtirols durch das Königreich Italien übernahm die Denkmalschutzbehörde in Trient sämtliche Agenden der Denkmalpflege in der neu errichteten Region Venezia Tridentina. 1939 kam es zur Dekretierung des königlichen Denkmalschutzgesetzes in Italien, das im Wesentlichen bis 2004 seine Gültigkeit behielt, als es durch den Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter abgelöst wurde.