Förderungen

Das Landesgesetz vom 1. Juni 1983, Nr. 13 sieht Förderungen für die Jahrestätigkeit und für Projekte von Jugendvereinen sowie für Einrichtung und Investitionen in die Infrastrukturen der Jugendarbeit vor.

Die Richtlinien zur Förderung sind im Beschluss der Landesregierung vom 12. November 2019, Nr. 937 festgehalten.