Staatliche Förderungen aufgrund von Artikel 72 des GvD 117/2017 für Initiativen und Projekte im Interesse der Allgemeinheit

Artikel 72 des gesetzesvertretenden Dekrets regelt die Inanspruchnahme eines Fonds, mit dem ehrenamtlichen Organisationen und Vereine Projekte und Tätigkeiten im Allgemeininteresse finanzieren können. Vorschläge für diese Initiativen und Projekte können, einzeln oder in Form von Partnerschaften mit ehrenamtlich tätigen Organisationen oder Vereinen zur Förderung des Gemeinwesens vorgelegt werden. Die Organisationen müssen bei Gesuchstellung in das staatliche Einheitsregister des Dritten Sektors RUNTS eingetragen sein. Die Initiativen und Projekte müssen im Landesgebiet durchgeführt werden, sie können subsidiär zu den Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung sein oder mit öffentlichen Mitteln finanzierte Tätigkeiten ergänzen.

Die Kriterien für den Zugang zum Fonds, die inhaltlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen, die Bewertungskriterien und die Bestimmungen zur Abrechnung sind im öffentlichen Aufruf zur Einreichung von Initiativen und Projekten von allgemeinem Interesse durch gemeinnützige Organisationen und Vereine enthalten, welcher integrierenden Bestandteil des Dekrets 3861/2024 des Abteilungsdirektors der Abteilung 14 bildet. Dekret 3861/24 

Der Antrag wird auf dem vom Amt bereitgestellten Formular verfasst, muss innerhalb 8. Mai 2024, 12.00 Uhr eingereicht werden und vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin unterzeichnet sein. Die Initiativen und Projekte müssen eine Mindestdauer von 1 Monat haben und bis 31.12.2024 abgeschlossen sein.

Alle für das Projekt relevanten Drucksorten müssen mit dem Logo des Amtes und des Ministeriums versehen sein.

Vom Amt bereitgestelltes Formular für die Gesuche:

Die Abrechnung wird auf den vom Amt bereitgestellten Formularen verfasst, und muss vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin unterzeichnet sein.

Die Abrechnung muss bis 30 Tage nach Abschluss der Initiative erfolgen.