Staatliche Förderungen Art. 72
Staatliche Förderungen aufgrund von Artikel 72 des GvD 117/2017 für Initiativen und Projekte im Interesse der Allgemeinheit
Artikel 72 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 3. Juli 2017, Nr. 117, regelt die Inanspruchnahme des Fonds, über den ehrenamtliche Organisationen und Vereine zur Förderung des Gemeinwesens Projekte und Tätigkeiten im Allgemeininteresse finanzieren können.
Vorschläge für diese Initiativen und Projekte können, einzeln oder in Form von Partnerschaften, von ehrenamtlich tätigen Organisationen sowie Vereinen zur Förderung des Gemeinwesens vorgelegt werden, die bei Gesuchstellung in die Landesverzeichnisse laut Artikel 5 des Landesgesetzes vom 1. Juli 1993, Nr. 11 eingetragen sind. Gefördert werden können Initiativen und Projekte, die im Landesgebiet durchgeführt werden; sie sind subsidiär zu den Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung oder ergänzen weitere, mit öffentlichen Mitteln finanzierte Tätigkeiten.
Die Kriterien für den Zugang zum Fonds und die Bestimmungen zur Abrechnung wurden mit dem Dekret 2301/2023 des Abteilungsdirektors der Abteilung 14 festgelegt:
- Öffentlicher Aufruf an ehrenamtliche Organisationen und Vereine zur Förderung des Gemeinwesens zur Vorlage von Initiativen und Projekten im Interesse der Allgemeinheit. https://www.provinz.bz.it/politik-recht-aussenbeziehungen/recht/dekrete.asp
Der Antrag wird auf dem vom Amt bereitgestellten Formular verfasst, muss innerhalb 16. März 2023, 12.00 Uhr eingereicht werden und vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin unterzeichnet sein.
Die Initiativen und Projekte müssen eine Mindestdauer von 1 Monat haben und bis 31.12.2023 abgeschlossen sein.
Vom Amt bereitgestelltes Formular für die Einreichnung der Gesuche:
Die Abrechnung wird auf den vom Amt bereitgestellten Formularen verfasst, und muss vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin unterzeichnet sein. Die Eingabe der Daten wird durch Gebrauch der Tabulatoren von einem zum nächsten Textfeld erleichtert.
Die Abrechnung muss bis zum 15. Jänner 2024 erfolgen.