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Kulturförderung – Anträge können bis 31. Jänner 2011 eingereicht werden

Das Landesamt für Kultur weist darauf hin, dass bis zum 31. Jänner 2011 folgende Beitragsgesuche eingereicht werden können:

Förderung der kulturellen Tätigkeit  (Jahresprogramm 2011)

  • Förderung von kulturellen Investitionen
  • KünstlerInnenförderung
  • Bildungsförderung und Förderung von Publikationen (Druckkostenbeiträge).

Zur Förderung von kulturellen Tätigkeiten und Investitionen sind Körperschaften, Vereine, Komitees, Stiftungen und Genossenschaften zugelassen, die eine kulturelle Tätigkeit auf Landes- oder Bezirksebene ausüben und nicht gewinnorientiert sind. Gefördert werden Jahresprogramme und Projekte in den Bereichen Musik, Theater, Bildende Kunst und Fotografie, Literatur, Film, Brauchtum, Volkskunde und Heimatpflege.

Im Bereich der Investitionen gibt es Beiträge für den Ankauf von Trachten und Instrumenten, von audiovisuellen Mitteln, Datenverarbeitungsgeräten und anderen technischen Geräten, die für die Durchführung der institutionellen Aufgaben notwendig sind. Für die Einrichtung und Anpassung von Probelokalen, Theaterbühnen und anderen kulturell genutzten Räumen stehen aufgrund der Haushaltskürzungen nur mehr begrenzte Mittel zur Verfügung.

Im Rahmen der KünstlerInnenförderung werden Publikationen, Ausstellungen sowie die Aus- und Weiterbildung junger Künstlerinnen und Künstler gefördert.

Folgende Tätigkeiten werden schließlich im Rahmen der Bildungsförderung berücksichtigt: Organisation von wissenschaftlichen Tagungen, Kongressen und Symposien, die Erarbeitung, der Druck und der Ankauf von Publikationen sowie der Ankauf von wissenschaftlichem und didaktischem Material.

Unter der Webadresse www.provinz.bz.it/kultur sind Informationen zu den Beitragskriterien sowie alle Vordrucke abrufbar. Außerdem erteilt das Amt für Kultur unter Tel. 0471-413360 oder unter Kultur@provinz.bz.it gerne Auskunft zu den Förderungen.