Aktuelles

Stichprobenmäßige Kontrolle der Kulturförderung 2016

Bekanntgabe Termin

Das Amt für Kultur der Südtiroler Landesregierung teilt mit, dass die Ziehung für das Jahr 2016 am 1. Februar 2017 um 9 Uhr im Büro des Direktors der Abteilung Deutsche Kultur stattfindet. Die Ziehung ist öffentlich zugänglich.

Aufgrund der geltenden Gesetzesbestimmungen (Artikel 2, Absatz 3 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17) werden jährlich stichprobenmäßige Kontrollen im Ausmaß von 6% der ausbezahlten Förderungen durchgeführt. In diesem Fall muss die oder der Begünstigte Rechnungen in Höhe der zugelassenen Ausgaben und die ausführliche Dokumentation über die durchgeführte Tätigkeit (Programmhefte, Folder, Inserate) vorlegen. Die Auslosung der Anträge, die der Stichprobenkontrolle unterzogen werden, findet jährlich statt.

Die Förderung darf nur für die Durchführung der im Antrag beschriebenen Tätigkeiten verwendet werden. Änderungen des Verwendungszwecks bzw. Reduzierungen der zugelassenen Ausgaben müssen im Vorfeld beim Amt für Kultur beantragt werden. Wird die geförderte Tätigkeit nicht bzw. nur zum Teil durchgeführt, muss dies ebenfalls frühzeitig dem Amt mitgeteilt werden. Der Beitrag wird dann anteilsmäßig gekürzt.

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