Wildgehege

Wildgehege

In Südtirol werden Wildgehege hauptsächlich zur Fleischproduktion errichtet. Geeignet dafür sind Dam- und Rotwild. Die Haltung von Wildtieren in Gehegen bedarf einer Ermächtigung durch das Amt für Jagd und Fischerei.
Für deren Errichtung soll das Gehege einige Mindestvoraussetzungen erfüllen:

  • Mindestgröße 1 ha für Damwild und 2 ha für Rotwild
  • ausreichend geeignete Äsungs- und Deckungsfläche
  • Vorhandensein einer Wasserstelle
  • Mindeststückzahl: 4 Stück (artgerechte Haltung eines Rudeltieres)
  • Möglichkeit einer wirksamen Einzäunung und dauernden Betreuung

Vor der Errichtung muss der Antragsteller ein Gesuch samt Lageplan und LAFIS-Bogen beim Amt für Jagd und Fischerei einreichen. Dieses reicht das Ansuchen an das zuständige Forstinspektorat und die Dienststelle für Jagd- und Fischereiaufsicht zur Überprüfung vor Ort weiter. Sind keine Ausschlussgründe vorhanden, genehmigt der Direktor des Amtes für Jagd und Fischerei die Errichtung des Wildgeheges mit den notwendig erachteten Vorschriften für die Errichtung und Führung des Geheges. Gehegewild wird nicht in der Nutztierdatenbank geführt, sondern in einem eigenen, vom Amt vidimierten Register eingetragen.